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Bundesstadt Bonn

Breitbandausbau in Bonn

Die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser ist notwendige Voraussetzung für die fortschreitende Digitalisierung auf dem Weg zur „Smartest City“. Denn Glasfaser bedeutet schon jetzt Anbindung an die Zukunft.

Die Projekte im Breitbandausbau zur Versorgung Bonns mit Glasfasertechnologie beinhalten die erfolgreiche Teilnahme der Stadt an zwei Fördermittelverfahren, dem sogenannten „Flächenantrag“ und einem weiteren Sonderaufruf in den Gewerbegebieten, Schulen und Krankenhäusern. Beide Programme haben unterschiedliche Fördereigenschaften, sind aber auf das gleiche Ziel gerichtet, Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit zukunftssicheren Datenleitungen zu versorgen. Nicht zuletzt ist dies auch eine infrastrukturelle Grundvoraussetzung, um den „next generation access“ in Form von 5G betreiben zu können. 

2020 liegt die Versorgung mit Glasfaser bei 7 Prozent. Mit den beiden geförderten Ausbauvorhaben kommen im Minimalfall 1254 Adressen, bei gleichzeitigem Anschluss sämtlicher Immobilien zwischen den Adresspunkten im Idealfall weitaus mehr Adresspunkte hinzu. 

Neben dem geförderten Ausbau ist es wichtig, Anreize zum eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die am Markt beteiligten Telekommunikationsunternehmen zu schaffen. Zum einen spielen naturgemäß die Global Player eine bestimmende Rolle, aber auch lokale kleinere Anbieter und auch die stadtnahen Versorgungsbetriebe sind prädestiniert, infrastrukturelle Aufbauarbeit zu leisten. Eine solche Wettbewerbssituation stellt aus der Sicht der Verwaltung eine sehr gute Ausgangsbedingung dar.

Zusammengefasst bedeutet Breitbandversorgung nicht nur die Versorgung mit Glasfaser, sondern Glasfaserversorgung ist die Basis für andere Leuchtturmprojekte wie Bildung in der digitalen Welt (BIDW) und Digitale Stadt. Insgesamt wird auf diesem Weg die Zukunftsfähigkeit Bonn als Wissenschafts-, Wirtschafts– und UNO-Standort auf dem Weg als zukünftige  „Smartest City in NRW“ gesichert.

Warum überhaupt Glasfaser?

  • Mit Glasfaserleitungen surfen Sie so schnell wie das Licht. 

Glasfaser ist ein Lichtwellenleiter, das heißt es wird zur optischen Datenübertragung verwendet. Eine einzelne Faser besteht aus einem Kern, der von einem Glasmantel umhüllt ist. 

In diesem Kern werden Lichtsignale mit einer Geschwindigkeit bis zu 200.000 km/s so oft reflektiert bis die Daten ihr Ziel erreichen. Rein theoretisch könnten Sie Informationen von der Erde zum Mond in 1,9 Sekunden schicken. 

  • Der Vorteil gegenüber einer elektrischen Übertragung ist, dass Datenwellen parallel zueinander durch die Faser laufen können und somit eine viel größere Menge an Daten übertragen werden kann.
  • Übertragungsraten sind im Gigabit- bis hin zum Terrabitbereich möglich.
  • Weitere Vorteile sind die günstige Herstellung, der geringere Platzaufwand gegenüber Kupferkabeln und die Unempfindlichkeit gegenüber elektrischen Störungen.

Ausgangslage

Die Bundesstadt Bonn ist eine moderne UN-Stadt, in der es sich gut arbeiten und leben lässt. Als dicht besiedelte Stadt profitiert sie von einem sehr gut ausgebauten Kupfer- und TV-Netz. Auf dieser Basis werden Optimierungen der Sendesignale (Vectoring) und der Protokollierung (DocSIS beim TV-Netz) vorgenommen, so dass Bandbreiten von 250 Mbit/s (99% der Anschlüsse) bis hin zu 1000 Mbit/s (83% der Anschlüsse) an vielen Adresspunkten möglich sind. Aufgrund des sehr guten Kupfernetzes lag die Versorgung mit Glasfaser in 2020 noch bei sieben Prozent.   

Geförderter Ausbau

Das „Weiße-Flecken-Programm“

Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen stellen Fördergelder für die Erschließung von sogenannten „weißen Adresspunkten“ mit dem Ziel zur Verfügung, eine flächendeckende Versorgung bis 2030 zu erreichen. Weist beispielsweise ein Adresspunkt eine Datenrate von weniger als  30 Mbit/s auf, dann kann für diese Adresse eine Förderung beantragt werden. 
Bei diesem Verfahren wurden 169 förderbare Adresspunkte identifiziert, darunter auch rund 50 Grund- und Förderschulen. In einer europaweiten Ausschreibung hat die Telekom Deutschland GmbH das beste Angebot abgegeben und somit den Zuschlag erhalten. Der Spatenstich erfolgte am 16. September 2021 an der Michaelschule. Die Erschließung der Schulen wurde aufgrund der Pandemiesituation priorisiert, so dass in 2022 rund 8 von 18 Ausbauabschnitten fertiggestellt worden sind. Ziel ist es, bis Ende 2023 alle Grund- und Förderschulen zu erschließen. 
Bund und Land unterstützen dieses Ausbauvorhaben mit rund 2,5 Mio. Euro.

Der Sonderaufruf im „Weiße-Flecken-Programm“

In Institutionen und öffentlichen Einrichtungen, aber auch in Unternehmen, insbesondere Schulen, Krankenhäuser und Firmen in Gewerbegebieten ist das alleinige Abstellen auf die am Adresspunkt verfügbare Bandbreite nicht ausreichend. Daher ist es beim Sonderaufruf im „Weiße-Flecken-Programm“ möglich, neben der von den Telekommunikationsunternehmen angegebenen Verfügbarkeit auch die Anzahl der Nachfrager am Adresspunkt zu berücksichtigen. Somit wird gewährleistet, dass jede Schulklasse, Krankenbett bzw. Krankenabteilung oder jeder Arbeitsplatz mindestens 30 Mbit/s verfügbar hat. Bei diesem Sonderaufruf wurden in Bonn insgesamt 949 Adresspunkte identifiziert. Bei dieser Ausschreibung hat die Telekom Deutschland GmbH erneut das beste Angebot abgegeben, so dass Ende 2022 der Zuschlag erteilt wurde. In 2023 wird die Telekom ihre genauen Ausbauplanungen vorlegen.   
Bund und Land unterstützen dieses Ausbauvorhaben mit rund 9 Mio. Euro.

Das Graue-Flecken-Programm

Dieses Förderprogramm wurde im April 2021 aufgesetzt und kombiniert das Weiße-Flecken-Programm mit einer neuen generellen Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s und der Möglichkeit im Einzelfall, von dieser Aufgreifschwelle abzuweichen, sofern institutionelle Nachfrager von „sozioökonomischen“ Interesse angeschlossen werden sollen. Sozioökonomisch sind private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben. Durch diese Begriffsdefinition wird der Kreis der geförderten Anschlüsse erweitert, zumal es nicht mehr dringend notwendig ist, dass der Anschluss in einem Gewerbegebiet liegt.

Hier wurden 3551 Privatadressen und 1557 sozioökonomische Einrichtungen als förderfähig identifiziert. Die Bundesstadt Bonn hat im Mai 2022 den Antrag beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr gestellt und am 30. Mai 2022 vorläufig bewilligt bekommen. 

Um diesen Antrag zu konkretisieren wurde ein sogenanntes Markterkundungsverfahren, bei dem alle Telekommunikationsunternehmen nach ihrer Verfügbarkeit und ihren Ausbauabsichten befragt wurden. Das Ziel einer solchen Befragung ist zum einen ein genaueres Bild der derzeitigen Verfügbarkeit zu erhalten, zum anderen Kenntnis etwaiger eigenwirtschaftlicher Ausbauabsichten in den nächsten drei Jahren, also zukünftiger Verfügbarkeit, zu bekommen. Solche eigenwirtschaftlichen Ausbauabsichten werden ausdrücklich begrüßt, da somit Fördergelder eingespart und die öffentlichen Kassen entlastet werden können.

Der Bund unterstützt dieses Ausbauvorhaben mit rund 18 Mio. Euro. Die tatsächliche Förderhöhe ergibt sich aber erst nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens.

Hierbei handelt es sich um ein recht komplexes Antrags- und Bewilligungsverfahren. Die nachfolgend dargestellten, insgesamt sieben Verfahrensschritte sind beim geförderten Gigabitausbau notwendig:

Verfahrensschritte Erklärung
Antragstellung Die Kommune registriert sich auf der zuständigen Onlineplattform und kann anschließend die förderfähigen Gebiete mit Hilfe eines GIS-Moduls (Geo-Informations-System) definieren. Sie wird dabei durch Antragsformulare und einen regional verantwortlichen Berater*in des jeweils zuständigen Projektträgers (für Bonn die ateneKOM  http://www.atenekom.eu/bfp/ (Öffnet in einem neuen Tab)) unterstützt.
Die Onlineplattform stellt kartografische Ansichten mit weiterführenden Informationen für die Antragsteller bereit.
Es können Anträge für Beratungsleistungen und Breitbandausbauprojekte gestellt werden.
Durchführung eines Markterkundungs-verfahrens (MEV) Das MEV kann über die Onlineplattform initialisiert werden. Weiterführende Informationen werden je nach Projektträgergebiet über das entsprechende Onlineportal bereitgestellt. Dazu gehören z.B. Karten des Projektgebiets oder Adresslisten sowie Versorgungsinformationen.
Ein Textvorschlag zum MEV für alle Abfragen wird gleichermaßen über die jeweiligen Portale der Projektträger bereitgestellt.
Die Meldungen der Telekommunikationsunternehmen zu Bestandsinfrastruktur und Eigenausbauabsichten können ebenfalls über die entsprechenden Portale der Projektträger verarbeitet werden. Die Meldedauer beträgt mindestens acht Wochen.
Dieser Schritt muss vor Einleitung der Ausschreibung erfolgen.
Zusicherung der Förderung
(Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe)
Die Gebietskörperschaft erhält den Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe als Zusicherung der Förderung. Die Freigabe zur Durchführung des Ausbaus wird dabei ebenfalls erteilt. Die Baumaßnahmen können in der Regel nach Abschluss der Ausschreibung beginnen.
Der tatsächliche Baubeginn muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Spatenstichs angezeigt werden.
Ausschreibung Das Ausschreibungsverfahren muss spätestens zwölf Monate nach Ende des MEV veröffentlicht werden.
Der Kommune stehen ein Leitfaden, ein Muster zur Durchführung des Verfahrens sowie ein Vertragsmuster zur Verfügung.
Erteilung des Bescheides in endgültiger Höhe Nach Erhalt der Vergabeunterlagen setzt die Bewilligungsbehörde in einem Bescheid die endgültige Förderhöhe entsprechend des im Ausschreibungsverfahren ermittelten Marktpreises fest.
Bauphase und Auszahlungen Die Fördergelder werden grundsätzlich nach Baufortschritt ausgezahlt. Die Bewilligungsbehörde führt stichprobenartige Bauüberwachungsmaßnahmen durch. Planungskosten können in Verbindung mit einem spätestens in sechs Monaten terminierten Baubeginn pauschal abgerechnet werden.
Endverwendungsnachweis und Schlussrechnu Die Kommune erhält die Informationen zum Endverwendungsnachweis vom ausbauenden Unternehmen. Diese gibt sie an die Bewilligungsbehörde weiter. Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt nach einer abschließenden Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.

Quelle:  https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/relaunch-des-breitbandfoerderprogramms.html (Öffnet in einem neuen Tab) 


Herr Vincent Weng
Breitbandkoordinator