Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Allerdings gilt er nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie gewerbliche Objekte.
Mietspiegel und Vergleichsmiete-Rechner 2020
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat den qualifizierten Bonner Mietspiegel 2020 am 1. September 2020 beschlossen. Er ist auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen in Bonn entstanden und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Er ist qualifiziert im Sinne des § 558d BGB und ist eine amtliche Auskunft über das allgemeine Mietpreisgefüge in der Bundesstadt Bonn.
Ein Service des Amtes für Bodenmanagement und Geoinformation ermöglicht es Ihnen, die ortsübliche Vergleichsmiete online zu berechnen. Der aktuelle Mietspiegel 2020 verwendet die Wohnlagenkarte mit dem Stichtag 1. Mai 2018.
Auskünfte im Zusammenhang mit der Anwendung des Mietspiegels erteilen die beteiligten Verbände – Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V., Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e.V. und Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bad Godesberg e.V. – für ihre Mitglieder sowie das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation. Eine Ansprechperson finden Sie am Fuß dieser Seite.
Kontaktdaten der Verbände
Auskünfte im Zusammenhang mit der Wohnlagenkarte erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Gebäude- und Wohnungsmerkmalen haben, schreiben Sie uns an info.mietspiegelbonnde.
Frühere Versionen des Bonner Mietspiegels
Zur Ermittlung von Vergleichsmieten auf Basis zurückliegender Stichtage stellen wir Ihnen hier auch die beiden letzten Versionen des Bonner Mietspiegels sowie die entsprechenden Vergleichsmiete-Rechner zur Verfügung:
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