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Bundesstadt Bonn

Umweltamt rät zur Überprüfung von Füllleitungen an Heizöltankanlagen

Von im Erdreich verlegten Füllleitungen an privaten Heizöltankanlagen kann eine Gefahr für die Umwelt ausgehen. Darauf macht das Amt für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn aufmerksam.

In früheren Jahrzehnten wurde die vom Einfüllstutzen in den Heizöllagerraum führende Füllleitung nicht selten im Erdreich verlegt. Diese Stahlleitungen wurden einwandig, also ohne besondere Schutzvorrichtung ausgeführt. Nun nagt der Zahn der Zeit an diesen Leitungen und führt zu Durchrostungen. Durch diese kann oftmals unbemerkt Heizöl austreten. Dieses gelangt ins Erdreich, versickert und kann bis ins Grundwasser gelangen.

Auch wenn in der Vergangenheit bei solchen Fällen bislang in Bonn noch keine Grundwasserschäden festzustellen waren, blieb es doch zumindest bei umfangreichen Belastungen des Erdreiches. Da diese Schäden zumeist in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden auftreten, kann meist ein einfaches Abbaggern des Erdreichs keine Abhilfe schaffen. Eine Gefährdung der Statik des Gebäudes lässt dies nicht zu.

Somit verbleibt ein guter Teil des Heizöls im Erdreich, das betroffene Grundstück wird in das Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn aufgenommen. So ist gewährleistet, dass die Information über die Belastung auch in Zukunft zur Verfügung steht. Relevant kann dies bei einer Neubebauung werden, bei einem Grundstücksverkauf oder aber bei der Recherche der Unteren Umweltbehörde in der Folge von festgestellten Grundwasserbelastungen. Solche können beispielsweise im Rahmen des Grundwassermonitorings erkannt werden.  

Die Untere Umweltbehörde appelliert an alle Heizöltankbesitzerinnen und -besitzer: Vergewissern Sie sich, ob Ihre Anlage erdverlegte Leitungen aufweist. Schauen Sie, ob zwischen Einfüllstutzen und der Hauswand die Leitung auf ganzer Strecke sichtbar ist. Wenn das nicht der Fall ist, dürfte eine erdverlegte Leitung vorhanden sein. Lassen Sie sich in einem solchen Fall durch einen zertifizierten Fachbetrieb beraten, ob von diesen Leitungen eine Gefährdung ausgeht und wie dieser begegnet werden kann.

Unterirdische Füllleitungen sind nur zulässig, wenn sie entweder doppelwandig sind und undichte Stellen der Rohrwände durch ein Leckanzeigegerät selbsttätig angezeigt werden. Alternativ müssen sie mit einem flüssigkeitsundurchlässigen Schutzrohr versehen oder in einem flüssigkeitsundurchlässigen Kanal verlegt und ausgelaufenes Heizöl in einer Kontrolleinrichtung feststellbar sein.