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Bundesstadt Bonn

Stadt beschafft weitere 25 Elektrofahrzeuge

Nach der erfolgreichen Schadensersatzklage gegen Volkswagen um abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge kann die Stadt Bonn früher als zunächst vorgesehen weitere 25 Fahrzeuge mit Elektroantrieb beschaffen. Dies war eigentlich erst für die Jahre 2024 bis 2026 geplant.

Wie die Verwaltung in einer Vorlage für die Ratssitzung am Montag, 16. August 2021, mitteilt, ist das Urteil des Landgerichts vom 20. Mai 2020 im Verfahren mittlerweile rechtskräftig, nachdem VW die Berufung dagegen zurückgezogen hat. Die Stadt wird Fahrzeuge, die sie in den Jahren 2013 und 2014 gekauft hat, nach und nach an den Hersteller zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung, rund 520.000 Euro (Stand Juli 2021), erstattet.

Um schnellst möglich Ersatz für die zurückzugebenden Pkw und Kleintransporter zu bekommen, hat die Stadt ihre EU-weite Ausschreibung zur Fahrzeugneubeschaffung 2021/2022 ergänzt, deren Einleitung am 10. März 2021 durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe beschlossen worden war. Dieses Vorgehen war auch deshalb notwendig, weil sieben der Fahrzeuge über das EFRE-Programm „Emissionsfreie Innenstadt“ gefördert werden sollen (Förderquote 90%), und dieses Programm 2021 ausläuft.

Gemäß Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2019 zum „Masterplan Elektromobilität“ und infolge des neuen Bundesgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Beschaffung von Sauberen Fahrzeugen (CVD – Clean Vehicles Directive) für den öffentlichen Dienst werden nun ausschließlich Fahrzeuge der Klasse M1/N1 (Pkw und Kleintransporter bis 3,5t) mit E-Antrieben beschafft. Für 18 Fahrzeuge wird die Stadt entsprechende Förderanträge in den Bundes- und Landesprogrammen stellen. Die Stadt geht davon aus, dass Ausschreibungsergebnisse und etwaige Förderbescheide so zeitnah eingehen, dass die Fahrzeuge in den nächsten zehn Monaten bereitstehen