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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Überblick

Halter und Halterinnen von Elektrofahrzeugen können auf Antrag ein sogenanntes E-Kennzeichen beantragen. Mit diesem besonderen Kennzeichen dürfen E-Autos die Privilegien im Straßenverkehr nutzen, die durch das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geschaffen wurden.

Voraussetzung
Förderfähig sollen

  • neben Batterieelektrofahrzeuge (BEV) auch
  • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) oder
  • Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sein.

Letztere dürfen

  • maximal 50 g/km CO2 ausstoßen oder
  • eine Mindestreichweite von
    - 30 km (bei Erstzulassungen bis Ende 2017) bzw.
    - 40 km (bei Erstzulassungen ab 2018)
    bei Elektroantrieb aufweisen (§ 2 Nr. 1 EmoG).

Jede Stadt kann ihre eigenen Privilegien schaffen. Beachten Sie deshalb bitte die jeweiligen ortsrechtlichen Regelungen. In Bonn gibt es aktuell keine Privilegien für E-Fahrzeuge.

Eine Kombination mit Saisonkennzeichen oder Wechselkennzeichen ist möglich.

Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.