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Überblick
Hinweis:
Alle Antragformulare sowie aktuelle Informationen zur angekündigten Wohngeldreform ab dem 1. Januar 2023 erhalten Sie unter "Formulare und Links" am Ende der Seite.
Vielen Haushalten fällt es schwer, die Kosten für eine Wohnung wegen des geringen Einkommens zu tragen. In diesen Fällen gibt es einen staatlichen Zuschuss zur Miete.
Wohngeld gibt es:
- als Mietzuschuss für Mieterinnen oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohnerinnen oder Bewohner eines Heimes,
- als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von:
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder Belastung (zum Beispiel bei Eigenheimen).
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Wohngeld erhalten Sie auf der Homepage des Landes NRW. Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des Landes NRW ausrechnen lassen. Die Links finden Sie unter "Formulare und Links".
Vorgehen
Gerne können Sie Ihre Unterlagen wie den Wohngeldantrag mit den entsprechenden Anlagen oder nachgeforderte Unterlagen auf folgende Weise einreichen:
- Post: Bundesstadt Bonn
Amt 50-51 / Ihre Wohngeldnummer
Berliner Platz 2
53111 Bonn - E-Mail: wohngeldbonnde
- Persönliche Abgabe an der Stadthausinformation oder den Bezirksverwaltungsstellen
- Alternativ kann das Wohngeld (nur Erstantrag Mietzuschuss) online beantragt werden, siehe Formulare und Links. Sie müssen sich dafür auf der Seite ein Konto anlegen. Ihr Antrag wird elektronisch an die Wohngeldstelle weitergeleitet.
Die entsprechenden Formulare für den Erstantrag und Weiterleistungsantrag von Wohngeld sowie weiter Vordrucke und Anlagen finden Sie unter "Formulare und Links".
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Originale nicht mehr herausgeben, da diese Bestandteil der Akte sind.
Benötigte Dokumente
Nachstehend finden Sie die Unterlagen, die für einen Wohngeldantrag benötigt werden:
Zum Antrag auf Mietzuschuss:
- Wohngeld - Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Wohngeld - Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Wohngeld - Vermieterbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld
Zum Antrag auf Lastenzuschuss:
- Wohngeld - Antrag auf Wohngeld (Lastenszuschuss)
- Wohngeld - Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Wohngeld - Anlage zum Antrag auf Wohngeld zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
- Grundsteuerbescheid / Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
- Verwaltungskostennachweis
- Bescheid über Eigenheimzulage
- Fremdmittelbescheinigung
Beiden Antragsvarianten sind folgende allgemeinen Unterlagen beizufügen:
- Einkommensnachweise
- Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld (s.u.)
- Nachweise über erhöhte Werbungskosten
- aktuelle Rentenbescheide
- Bescheide über Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld etc.)
- Bescheide über Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung)
- Nachweis über Krankengeld
- letzter Steuerbescheid (für Selbständige/Gewerbetreibende)
- Einkommensprognose für die nächsten 12 Monate
sonstige Nachweise:
- Bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist ein Pass bzw. ein Nachweis über Aufenthaltsstatus und -dauer vorzulegen.
- Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Semesterzahl (Studierende)
- BAföG-Bescheid (Studierende)
- ergänzende Erklärung bei Mitbewohnern
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
- Nachweise für Einkommensfreibeträge/Familienfreibeträge
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverspflichtungen
- Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen)
Kosten
Es entstehen keine Bearbeitungsgebühren.
Hinweise
Die Stadt selbst nimmt die Anträge einschließlich der dazugehörigen Nachweise entgegen; die Berechnung der Wohngeldzahlung erfolgt durch den Landesbetrieb IT.NRW in Düsseldorf. Von IT.NRW werden auch die Wohngeldbescheide an die Bürgerinnen und Bürger versendet. Wenn alle zur Bearbeitung des Antrages notwendigen Unterlagen der Wohngeldstelle vorliegen, vergehen bis zur Erteilung des Wohngeldbescheides in der Regel acht Wochen. Es kann in Einzelfällen jedoch auch zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters oder über das Kontaktformular möglich.
Die Wohngeldstelle ist bis auf weiteres mittwochs geschlossen.
Kontakt
- Kontakt
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- Zeiten
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Wohngeld
Wohngeld: Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Zeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag 8 bis 16 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Persönliche Beratungen nur nach Terminvereinbarung
Montags und mittwochs geschlossen
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Servicetelefon Wohngeld | 0228 772919 | wohngeldbonnde |
Organisationseinheiten
Formulare und Links
Formulare
- Kontaktformular Wohngeldstelle (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Mietzuschuss (Erstantrag und Weiterleistungsantrag) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Lastenzuschuss (Erstantrag und Weiterleistungsantrag) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verdienstbescheinigung (durch den Arbeitgeber ausfüllen lassen und dem Antrag beifügen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum (durch den Vermieter ausfüllen lassen und dem Antrag beifügen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage "Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen" (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage "Untervermietung" (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage "Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung" (Anlage zum Antrag auf Lastenzuschuss) (Öffnet in einem neuen Tab)
Online-Dienst
Links
- Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen zur angekündigten Wohngeldreform ab 1. Januar 2023. (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohngeldinformationen beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Online – erstmaliger Antrag auf Mietzuschuss (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zum Wohngeld Plus ab Januar 2023 (Öffnet in einem neuen Tab)
Leichte Sprache
Viele Haushalte haben nur wenig Geld.
Sie können Zuschüsse zur Miete beantragen.
Zuschüsse sind zusätzliches Geld.
Wohn-Geld gibt es:
- als Zuschuss für die Miete einer Wohnung, einem Zimmer oder einen Heim-Platz,
- als Lasten-Zuschuss für Besitzer oder Besitzerinnen von einem Haus oder einer Wohnung.
Ob Sie Wohn-Geld bekommen und wie viel, hängt von diesen Punkten ab:
- Wie viele Familien-Mitglieder in Ihrem Haushalt wohnen.
- Die Höhe vom gesamten Einkommen vom Haushalt.
- Die Höhe der Miete.
Mehr Infos bekommen Sie auf der Internet-Seite vom Land NRW.
Dort können Sie sich Ihr Wohn-Geld ausrechnen lassen.
Dazu müssen Sie Ihren Namen nicht eintragen.
Die Links finden Sie unter „Formulare und Links“.
Formulare und Links
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Ort
Amt für Soziales und Wohnen
Wohn-Geld, Miet-Zuschuss, Lasten-Zuschuss
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