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Bundesstadt Bonn

Wohngeld Plus

Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Bürger*innen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Dies wird zunehmend erforderlich, da immer mehr Menschen die gestiegenen Wohnkosten durch ihre Renten- oder Arbeitseinkommen nicht ausreichend abdecken können.

Die Bonner Stadtverwaltung setzt daher alles daran, die berechtigten Erwartungen der Mieter*innen oder Eigentümer*innen von Wohnraum zu erfüllen. Dennoch müssen lange Wartezeiten für die Auszahlung in Kauf genommen werden.

Die Bundesstadt Bonn begrüßt das neue Wohngeld Plus in Zeiten der Inflation und Energiekrise ausdrücklich. Daran knüpfen sich die Hoffnungen vieler Menschen, die die hohen Wohnkosten nicht mehr allein durch ihre Einkommen oder Rente bestreiten können. 

Die Vorbereitungszeit bis zum Inkrafttreten der Reform betrug nur wenige Wochen. Bonn hatte hierdurch – wie alle anderen Städte und Gemeinden bundesweit – keine ausreichende Vorlaufzeit, um personell, räumlich und technisch auf die Verdreifachung der Antragszahlen zu reagieren. Die Stadtverwaltung bedauert dies sehr und bittet um Verständnis dafür, wenn die endgültigen Wohngeld-Bescheide erst ab dem zweiten Quartal 2023 erstellt werden können. Den Bürger*innen gehen jedoch keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. 

Die Bewilligung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung.

Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält weiterhin ohne erneute Antragstellung Leistungen und wird automatisch zum neuen Wohngeld Plus übergeleitet. 

Der Heizkostenzuschuss wird an Wohngeldempfänger*innen, die im letzten Quartal 2022 zumindest einen Monat Wohngeld erhielten, automatisch vom Land als Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt.

Das Informationsmaterial des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBH) finden Sie hier:

Hotline und Anlaufstelle im Stadthaus 

Seit dem 2. Januar 2023 können Sie montags bis donnerstags zwischen 9 und 17 Uhr und freitags zwischen 9 und 13 Uhr unter der Rufnummer 0228 772919 eine Hotline zur Beratung und Unterstützung erreichen. Wer nicht den Weg des Online-Antrags nutzen kann oder möchte, findet ebenfalls seit dem 2. Januar 2023 montags bis donnerstags zwischen 9 und 17 Uhr und freitags zwischen 9 und 13 Uhr im Stadthaus-Foyer eine Anlaufstelle, in der Unterstützungskräfte der Wohngeldstelle bei der Antragstellung mit Rat und Tat zur Seite stehen.