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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Gebührenabrechnung Rettungsdienst

Überblick

Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes und des Krankentransportes erhebt die Stadt Bonn als Trägerin des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren nach der Gebührenordnung zur Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Bonn.