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Bundesstadt Bonn

Rettungsdienstgebühren

Um einen leistungsfähigen Rettungsdienst bedarfsgerecht und flächendeckend zu jeder Zeit sicherstellen zu können, erhebt die Stadt Bonn Benutzungsgebühren nach der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes in der jeweils geltenden Fassung.

Der Rettungsdienst besteht aus den Teilbereichen Notfallrettung, Notarztdienst und Krankentransport. Die Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes sind für die einzelnen Teilleistungen jeweils als Pauschalgebühren kalkuliert, die sich auf die Vorhaltung zur schnellen Hilfeleistung zu jeder Zeit und an jeder Stelle in der Stadt Bonn stützen.

Zur Zahlung der Gebühr ist grundsätzlich verpflichtet, wer die Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch genommen hat, angefordert hat oder in wessen Auftrag der Rettungsdienst angefordert wurde (Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner). Die Stadt Bonn ist bemüht, Gebührenforderungen gegenüber gesetzlich Krankenversicherten direkt mit der zuständigen Krankenkasse abzurechnen und tritt nur in den Fällen, in denen Krankenkassen die Kostenübernahme grundsätzlich ablehnen, an den Gebührenschuldner direkt heran.

Häufig gestellte Fragen zu Rettungsgebühren


Herr Michael Schrader
Sachgruppenleitung