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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Private Krankenanstalten - Erlaubnisse

Überblick

Wer als Unternehmerin oder Unternehmer eine Privatkrankenanstalt oder eine Privatentbindungsanstalt betreiben möchte, bedarf gemäß § 30 der Gewerbeordnung einer Konzession.

Wegen der Komplexität der Antragsvoraussetzungen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem unten aufgeführten Mitarbeitenden.