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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Gewerbliches Rettungswesen

Überblick

Wer als Unternehmerin oder Unternehmer Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransportes wahrnehmen will, bedarf einer Genehmigung nach §§ 18 ff. des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Hinsichtlich der Komplexität der Anforderungen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der unten aufgeführten Kontaktperson.