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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Ordnungsbehördliche Bestattungen

Überblick

Nach den bestattungsrechtlichen Bestimmungen müssen Leichen innerhalb von zehn Tagen bestattet oder eingeäschert werden.

Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene).

Soweit bestattungspflichtige Hinterbliebene ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen oder keine bestattungspflichtigen Hinterbliebenen vorhanden sind, hat das Sachgebiet Bestattungswesen im Amt für Umwelt und Stadtgrün als örtliche Ordnungsbehörde die Bestattung zu veranlassen.