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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Grabstätten - Verlängerung von Nutzungsrechten und Neuerwerb

Überblick

Verlängerung von Nutzungsrechten

Das Nutzungsrecht von schon bestehenden Gräbern kann jederzeit, zwischen 5 bis 30 Jahre, verlängert werden.
Informationen zur Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten finden Sie im § 20 der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn (siehe unten) oder erhalten Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.

Neuerwerb

Wenn Sie ein neues Grab erwerben möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an den zuständigen Friedhofsverwalter.
Die Kontaktdaten der Friedhofsverwalter finden Sie unter "Formulare und Links" in der Liste der Bonner Friedhöfe (siehe unten).

Arten der Grabstätten

Detaillierte Informationen über die verschiedenen Arten der Grabstätten erhalten Sie in den §§ 17 ff der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn (siehe unten).