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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Bestattungskosten

Überblick

Gemäß § 74 Sozialgesetzbuch XII besteht die Möglichkeit der Übernahme erforderlicher (ortsüblicher) und angemessener (zum Beispiel Bestattung in einem Reihengrab) Bestattungskosten, sofern dem oder der zur Bestattung Verpflichteten die Kosten aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden können.