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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Umschreibung von außerhalb Bonns ohne Halterwechsel

Überblick

Wenn Sie nach Bonn gezogen sind und sich hier mit Hauptwohnsitz angemeldet haben, müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug unverzüglich (= ohne schuldhafte Verzögerung) hier ummelden.

Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtig zu beachten:

Die KFZ-Schilder sind zum Termin mitzubringen. Die Reservierung für die Kennzeichen auf Ihren Namen müssen aktuell sein. Eine Reservierung des Kennzeichens begründet keinen Anspruch auf die Zuteilung des Kennzeichens. Zudem sind zum Termin die Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zwingend erforderlich. Fahrzeuge die finanziert oder geleast werden, können aus logistischen Gründen nur in der Zulassungsstelle des Stadthauses in der Innenstadt bearbeitet werden. Elektro-, Oldtimer- oder Saisonkennzeichen werden ausschließlich im Dienstleistungszentrum des Stadthauses bearbeitet. 

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