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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Umschreibung innerhalb Bonns

Überblick

Wenn Sie ein in Bonn zugelassenes Kraftfahrzeug (z. B. durch Kauf, Schenkung oder Erbe) erworben haben, müssen sie dieses unverzüglich auf den neuen Halter/die neue Halterin ummelden. Auf Wunsch können Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Bei der Umschreibung ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Fahrzeugschein in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in Zulassungsbescheinigung Teil II umzutauschen.

Wichtig zu beachten:

Die KFZ-Schilder sind zum Termin mitzubringen. Die Reservierung für die Kennzeichen auf Ihren Namen müssen aktuell sein. Eine Reservierung des Kennzeichens begründet keinen Anspruch auf die Zuteilung des Kennzeichens. Zudem sind zum Termin die Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zwingend erforderlich. Fahrzeuge die finanziert oder geleast werden, können aus logistischen Gründen nur in der Zulassungsstelle des Stadthauses in der Innenstadt bearbeitet werden. Elektro-, Oldtimer- oder Saisonkennzeichen werden ausschließlich im Dienstleistungszentrum des Stadthauses bearbeitet.