Überblick
Wenn Sie ein in Bonn zugelassenes Kraftfahrzeug kaufen, müssen sie dieses unverzüglich ummelden. Auf Wunsch können Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Bei der Umschreibung ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Fahrzeugschein in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in Zulassungsbescheinigung Teil II umzutauschen.
Vorgehen
Es ist ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren.
Ist der nächste angebotene Termin für Sie zu spät?
Wir schalten - je nach tagesaktueller Personalkapazität - werktags ab 8 Uhr und zum Teil nachmittags immer wieder neue Termine frei.
Stornierte Termine werden automatisch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie zwischendurch erneut nach, ob ein früherer Termin für Sie verfügbar ist.
Telefonisch können keine anderen Termine vergeben werden.
Notfälle beziehungsweise besonders dringende Anliegen
Dann können Sie auch persönlich ins Dienstleistungszentrum kommen. Bitte planen Sie dabei aber längere Wartezeiten ein. Unter Umständen kann es passieren, dass Sie - je nach Verfügbarkeit – erst einen Termin für einen Folgetag erhalten können und erneut anreisen müssen.
Für alle Notfallkunden gilt: Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztendlich dem Dienstleistungszentrum vor Ort. Bitte bringen Sie – sofern möglich – einen Nachweis über die Dringlichkeit Ihres Anliegens mit.
Benötigte Dokumente
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
- Personalausweis oder Pass des neuen Halters, bei Firmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung und eventuell Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
- altes Kennzeichen, wenn neues erwünscht/erforderlich
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin und der bevollmächtigten Person
Kosten
Mindestens 19,30 Euro; je nach Aufwand kann sich diese Gebühr erhöhen.
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Kontakt
- Ort
- Zeiten
- Barrierefreiheit
Ort
Dienstleistungszentrum
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 7:30 bis 13 Uhr
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 6
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Kfz-Zulassung | 0228 776677 | kfz-zulassungbonnde |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |