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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Gewerbezentralregister - Auskunft für natürliche Personen

Überblick

Auf Antrag erhält jede natürliche Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Der Antrag ist persönlich oder bei minderjährigen Personen durch eine gesetzliche Vertretung bei der Stadtverwaltung Bonn zu stellen, wenn die Person in Bonn gemeldet ist.

Bei minderjährigen Personen ist eine persönliche Antragstellung ab dem 14. Lebensjahr möglich. Bis zum 18. Lebensjahr können jedoch auch die gesetzlichen Vertreter den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für ihr minderjähriges Kind beantragen. Dazu genügt die persönliche Vorsprache einer gesetzlichen Vertretung.
Bei persönlicher Vorsprache der gesetzlichen Vertretung muss dieser seinen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mitbringen.

Die Auskunft selbst wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen vom Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn erteilt.

Für dieses Anliegen ist ein Termin erforderlich. Sie finden die Online-Terminvereinbarung unter "Formulare und Links".

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