Überblick
Bitte beachten Sie, dass es derzeit aufgrund bedauerlicher personeller Engpässe im Bereich der Gewerbemeldestelle zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegen kommen wird.
Für die verspätete Erledigung wird um Nachsicht gebeten.
Welche Daten kann ich erhalten?
Auskünfte aus dem Gewerberegister erstrecken sich auf
- Name,
- betriebliche Anschrift
- und angezeigte Tätigkeit.
Die Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn die antragstellende Person ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 Gewerbeordnung). Die Übermittlung weiterer Daten aus der Gewerbeanzeige ist nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht (zum Beispiel durch Kopien von Vertragsgrundlagen, Rechnungen, Schuldtitel, Vollstreckungstitel und so weiter) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der Gewerbetreibenden beziehungsweise des Gewerbetreibenden überwiegt.