Überblick
Für den erstmaligen Erwerb eines Führerscheines ist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zu stellen.
Vorgehen
Antragstellung
Den Antrag können Sie online oder persönlich stellen und frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters der zu beantragenden Klasse stellen.
Online beantragen
Die Beantragung Ihrer erstmaligen Fahrerlaubnis kann über ein Online-Formular erfolgen. Hierfür wird der neue Personalausweis mit freigeschalteter e-ID-Funktion benötigt. Bitte beachten Sie, dass die unten genannten benötigten Dokumente per Post zugesendet werden müssen. Nach Übersendung der Unterlagen erhalten Sie eine Kostenentscheidung. Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt nach Bezahlung. Um die Abwicklung der Bearbeitung zu beschleunigen, raten wir dringend dazu, nach Zahlungsaufforderung und Bezahlung per E-Mail einen Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug) zu übermitteln.
Alternativ kann auch das Online-Formular ohne e-ID-Funktion genutzt werden. Dieses ist, nachdem es ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben wurde, mit allen benötigten Dokumenten per Post zuzusenden. Bitte übersenden Sie zudem eine Kopie Ihres Identitätsdokumentes (z.B. Personalausweis, Nationalpass etc.).
Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte an die Führerscheinstelle:
Bundesstadt Bonn
Abteilung für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten
Führerscheinstelle
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge bearbeitet. Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen.
Es ist ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren.
Ist der nächste angebotene Termin für Sie zu spät?
Wir schalten - je nach tagesaktueller Personalkapazität - werktags ab 8 Uhr und zum Teil nachmittags immer wieder neue Termine frei.
Stornierte Termine werden automatisch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie zwischendurch erneut nach, ob ein früherer Termin für Sie verfügbar ist.
Telefonisch können keine anderen Termine vergeben werden.
Notfälle beziehungsweise besonders dringende Anliegen
Dann können Sie auch persönlich ins Dienstleistungszentrum kommen. Bitte planen Sie dabei aber längere Wartezeiten ein. Unter Umständen kann es passieren, dass Sie - je nach Verfügbarkeit – erst einen Termin für einen Folgetag erhalten können und erneut anreisen müssen.
Für alle Notfallkunden gilt: Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztendlich dem Dienstleistungszentrum vor Ort. Bitte bringen Sie – sofern möglich – einen Nachweis über die Dringlichkeit Ihres Anliegens mit.
Audio-Unterstützung in deutscher Sprache
Bewerber können Audio-Unterstützung in deutscher Sprache über Kopfhörer erhalten. Bei der technischen Prüfstelle fallen hierzu weitere Gebühren an. Wird der Wunsch nach Audioprüfung nicht bereits bei der Antragstellung geäußert, sondern erst nach Bearbeitung des Antrages, entsteht hierdurch ein Arbeitsaufwand, sodass eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,80 Euro zu zahlen ist. Bitte vereinbaren Sie diesbezüglich einen Termin.
Benötigte Dokumente
Postalische Zusendung bei Beantragung mit e-ID-Funktion:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Ausbildungsvertrag der Fahrschule/ Fahrschulanmeldung
- Sehtestbescheinigung im Original
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Original
- Ausgefülltes und unterschriebenes Kontrollblatt (siehe unter "Formulare und Links")
Postalische Zusendung bei Beantragung ohne e-ID-Funktion:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Antragsformular mit Stempel der Fahrschule oder Fahrschulanmeldung
- Sehtestbescheinigung im Original
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Original
- Ausgefülltes und unterschriebenes Kontrollblatt (siehe unter "Formulare und Links")
Bitte drucken Sie das Kontrollblatt unbedingt auf weißem, nicht recyceltem Papier.
Bei der persönlichen Vorsprache ist mitzubringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Antragsformular mit Stempel der Fahrschule oder Fahrschulanmeldung
- Sehtestbescheinigung im Original
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Original
Kosten
44,70 Euro bis 87,80 Euro (Höhe der Kosten abhängig vom Bearbeitungsaufwand)
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Hinweise
Biometrisches Passbild – Speed Capture Stationen
Für die Beantragung benötigen Sie unter anderem ein biometrisches Passbild. Dieses können Sie bei Foto-Geschäften erstellen lassen. Es stehen Ihnen aber auch Selbstbedienungs-Terminals (Speed Capture Stationen) im Wartebereich des Dienstleistungszentrums und seit Januar 2021 auch im Bürgeramt Bad Godesberg für die Erfassung von biometrischen Daten und des Passbildes zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, 15 Minuten vor Ihrem Termin im Dienstleistungszentrum oder im Bürgeramt Bad Godesberg an den Selbstbedienungs-Terminals eigenständig Fingerabdrücke und Unterschrift zu digitalisieren sowie ein Passfoto erstellen zu lassen.
Eine Aufnahme der biometrischen Daten ist bis zu 14 Tagen im Voraus des Termins möglich. Ihre Daten werden, sofern Sie sie nicht nutzen, nach 14 Tagen automatisch gelöscht.
Die Außenstellen des Bürgeramtes in Beuel und Hardtberg werden in Zukunft ebenfalls mit Speed Capture Stationen ausgestattet.
Mithilfe der aufgenommen Daten können Sie den neuen Personalausweis, den vorläufigen Personalausweis, den Kinderreisepass, den elektronischen Reisepass und den Führerschein beantragen. Die Geräte führen die Nutzerinnen und Nutzer wahlweise auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Russisch oder Türkisch durch den Erfassungsvorgang.
Die Mitarbeitenden im Dienstleistungszentrum und im Bürgeramt Bad Godesberg haben von ihren Arbeitsplätzen aus Zugriff auf diese Informationen und können sie direkt weiterverarbeiten. Das Entgelt für die Datenerfassung von 4,50 Euro wird zusammen mit den Verwaltungsgebühren für das neue Ausweisdokument oder den Führerschein abgerechnet. Es kann bar oder bargeldlos bezahlt werden.
Die Selbstbedienungs-Terminals sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert. Die Daten werden anonymisiert und ohne Verknüpfung mit persönlichen Angaben unter einer Identnummer erfasst sowie verschlüsselt gespeichert und übertragen. Nach dem Abruf durch die städtischen Mitarbeitenden werden die Informationen nach 24 Stunden gelöscht. Sie erhalten keinen Ausdruck des Passfotos auf Papier.
Kontakt
- Ort
- Zeiten
Ort
Dienstleistungszentrum
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 7:30 bis 13 Uhr
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Fahrerlaubnisbehörde | 0228 776677 | fahrerlaubnisbehoerdebonnde |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |