Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Flohmarkt veranstalten

Überblick

Alle Flohmarkttermine finden Sie im Veranstaltungskalender (siehe unten).

Nicht genehmigungspflichtig sind Flohmärkte, die

  • einmalig (nicht regelmäßig wiederkehrend) und
  • auf privater Fläche und
  • von privat an privat erfolgen.

Einer Sondernutzungserlaubnis bedürfen Flohmärkte, die

  • einen gemeinnützigen oder wohltätigen Zweck verfolgen.
  • Verfügbare Flächen befinden sich hierfür ausschließlich in der Innenstadt auf den Plätzen Friedensplatz, Bottlerplatz und Mülheimerplatz.
  • Feste Termine für Flohmärkte in der Innenstadt sind der erste Samstag oder alternativ der dritte Donnerstag im Monat.
  • Die Gebührenhöhe hängt vom Einzelfall ab und ist bei dem zuständigen Mitarbeitenden zu erfragen.
  • Bitte schauen Sie für weitere Informationen in das Anliegen "Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen" unter weitere Anliegen aus diesem Themengebiet am Ende der Seite.

Einer Genehmigung bedürfen Flohmärkte, die

  • von gewerblichen Veranstaltern auf privater Fläche durchgeführt werden.
  • Anträge können bei den unten genannten Mitarbeitenden eingereicht werden.
  • Die Gebührenhöhe hängt vom Einzelfall ab und ist beim den zuständigen Mitarbeitenden zu erfragen.