Überblick
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament.
Wahltermin für die Europawahl in Deutschland ist Sonntag, 9. Juni 2024.
Das hat die Bundesregierung am 10. August 2023 bestimmt.
Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürger*innen) sind, sofern sie in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche. Sie können entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland ihre Stimme abgeben.
Somit darf das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Vorgehen
An dieser Europawahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
- die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben (= 9. Juni 2008 und früher geboren sind),
- seit mindestens drei Monaten (9. März 2024) in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind.
Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf dem Vordruck der Anlage 2 A zu § 17 a Absatz 2 der Europawahlordnung spätestens bis zum 19. Mai 2024 zu stellen und muss dem Wahlamt im Original zugehen.
Einem Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis, der erst nach dem 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 a Absatz 2 der Europawahlordnung).
Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so brauchen Sie keinen erneuten Antrag zu stellen. Ihre Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Dies gilt nicht, wenn Sie bis einschließlich zum 19. Mai 2024 gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Die Entscheidung gegen eine Eintragung gilt dann für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei den Europawahlen von 1979 bis 1994 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.
Die jeweiligen Formulare zur Europawahl 2024 und Merkblätter zur korrekten Beantragung – erstellt von der Bundeswahlleiterin - finden Sie als ausfüllbare PDF unter dem Reiter "Formulare und Links".
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Unionsbürger*innen – Antragsformulare - Wählerverzeichnis zur Europawahl 2024
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Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Servicetelefon Wahlen | 0228 772255 | wahlenbonnde |
Organisationseinheiten
Formulare und Links
Formulare
- Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl.pdfPDF-Datei166,80 kB© Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt
- Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden Europawahl.pdfPDF-Datei133,58 kB© Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt