Die Lärm- und Abgasbelastung in den Städten soll mit Hilfe der Elektromobilität gesenkt werden. Dazu gehört der sukzessive Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos, aber auch das Mietangebot von Elektrorollern, die SWB Bus und Bahn in Kooperation mit TIER Mobility betreibt.
Auch das Stadthaus Bonn verfügt über eine Stromtankstelle.
Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder im städtischen Fuhrpark
Der städtische Fuhrpark umfasst aktuell folgende Elektrofahrzeuge:
elf Pkw,
zehn Nutzfahrzeuge, darunter acht Streetscooter und zwei Kipper,
27 Pedelecs und
ein Hybridfahrzeug.
Elektrotankstellen im Bonner Stadtgebiet
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E-Tretroller
Seit Ende Juni 2019 bieten die Stadtwerke Bonn in Kooperation mit TIER Mobility in Bonn auch Elektrotretroller als Mietfahrzeuge an.
Für die E-Scooter haben Stadtverwaltung, SWB und der Betreiber ein Betriebsgebiet inklusive Sperrzonen festgelegt, in den die Roller nicht fahren dürfen. Gemietet werden können die E-Tretroller zwischen 7 und 22 Uhr.
Auch Parkverbotszonen wurden definiert, in denen folglich die Fahrzeugmiete nicht beendet werden kann. Dies sind:
die gesamte Fußgängerzone in der Innenstadt rund um Markt, Münster- und Friedensplatz
ein zehn bis 15 Meter breiter Bereich entlang des Rheinufers
E-Scooter dürfen Gehwege nicht nutzen E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge und müssen Radwege oder Radfahrstreifen benutzen. Auch in Fahrradstraßen darf gefahren werden. Fehlen Radwege, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege, Fußgängerzonen und Grünanlagen sind grundsätzlich tabu. Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für Radfahrer freigegebene Gehwege, Fußgängerzonen oder geöffnete Einbahnstraßen nicht automatisch auch für die Elektro-Tretroller. Wege, die auch für E-Scooter freigegeben sind, werden durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt. Welche Straßen sich dafür eignen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Ab 14 Jahren E-Scooter haben eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und dürfen ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis gefahren werden. Die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett ist ebenso wie das Anhängen an andere Fahrzeuge verboten.
Keine Helmpflicht, aber... Auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht besteht, appelliert die Stadt Bonn an die Fahrerinnen und Fahrer der E-Scooter, einen solchen Helm zu tragen. Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schweren Kopfverletzungen kommen!
Kein Alkohol, keine Drogen und kein Handy beim Fahren Für E-Scooter gelten die gleichen Regeln bei Alkohol wie für Autofahrer. Bereits bei geringen Promillewerten drohen neben Geldbußen bis zu 1.500 Euro auch Fahrverbote bis zu 3 Monaten, und der Führerschein kann sogar ganz entzogen werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin im Straßenverkehr auffällt. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Gleiches gilt für den Konsum von Drogen. Werden Substanzen im Blut nachgewiesen, sind neben den hohen Geldbußen ebenfalls bis zu dreimonatige Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis die Folge. Auch das Handy ist tabu auf dem E-Scooter.
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