Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen durch finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben. Sie erfüllt diesen Auftrag als Selbstverwaltungsorganisation der deutschen Wissenschaft, die die wissenschaftlichen Mitarbeiter ihrer Organe selbst wählt. In allen Entscheidungsgremien haben die wissenschaftlichen Mitglieder die Mehrheit.
Die DFG berät Parlamente und Behörden in wissenschaftlichen Fragen, pflegt die Verbindung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und fördert die Beziehungen der deutschen Forscher und Forscherinnen zur ausländischen Wissenschaft. Ihre besondere Aufmerksamkeit gilt der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gleichstellung von Mann und Frau in der Wissenschaft.
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