Viele Bonner*innen besitzen sie bereits, andere liebäugeln mit ihr: eine Grünpatenschaft. Im Amt für Umwelt und Stadtgrün freut man sich über jede ehrenamtliche Unterstützung zur Verschönerung und Pflege einer öffentlichen Grünfläche oder eines Beetes.
Mit einer Grünpatenschaft können Sie ein Stück Natur vor Ihrer Haustür pflegen und damit einen verantwortungsvollen Beitrag zur Verbesserung der Umwelt und des Klimas sowie zur Biodiversität in der Stadt beitragen. Dank Ihres Engagements können sich die Mitarbeitenden in den Gärtnerstützpunkten intensiver um andere Flächen kümmern.
Auf welche Art und in welchem Umfang Sie tätig werden, hängt von der jeweiligen Grünfläche und Ihrem persönlichen Einsatz ab. Sie können selbst tätig werden oder auch eine Firma mit der Pflege und/oder Gestaltung beauftragen.
Bitte beachten Sie, dass vor einer Neugestaltung oder einer größeren Umgestaltung eine Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Stadtgrün zwingend erforderlich ist.
Bewerben dafür können Sie sich ganz bequem über eine E-Mail an gruenpatenbonnde.
Was es bei einer Grünpatenschaft zu beachten gibt, wird im Folgenden erklärt.
Aufgabe
Mit der Patenschaft übernehmen Sie die Pflege für ein öffentliches Beet. Damit sind ein paar Aufgaben verbunden:
- Wenn der Boden im Beet sichtlich abgesackt ist, können Sie ausgleichend Erde oder Mutterboden bis zur Höhe des angrenzenden Verkehrsbelages aufbringen. Ein stärkerer Bodenauftrag ist nicht zulässig, da hierdurch die Wurzelatmung eingeschränkt und Fäulnis am Wurzelhals begünstigt wird.
- Lockern Sie die oberste Bodenschicht schonend etwa mithilfe einer Hacke. So bleiben Wasser- und Luftdurchlässigkeit erhalten. Im Bereich von Baumwurzeln darf die Lockerung nur flach im oberen Bereich erfolgen. Baumwurzeln dürfen dabei nicht beschädigt werden.
- Nach Wunsch Ergänzung einer vorhandenen Pflanzung mit Stauden, Gräsern und Blumenzwiebeln, Rosen oder niedrigen Laubsträuchern.
- Jahreszeitliche Bepflanzungen mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblühern sind natürlich möglich. Wünschenswert ist die Etablierung von Bienen-/Insektennährpflanzen.
- Wässern bei Trockenheit und Hitze: Bäume benötigen in den ersten circa acht Jahren nach dem Pflanzen in Trockenzeiten und bei Hitze je nach Alter des Baumes etwa alle sechs Tage 100 bis 150 Liter sauberes, klares Wasser; Bodendecker, Stauden, Gräser und Sträucher benötigen circa 10 bis 20 Liter pro Quadratmeter. Nach dieser Standzeit ist eine Wässerung nicht mehr zielführend, da die Feinwurzeln, welche zur Wasseraufnahme zuständig sind, mit einer Wässerung nicht mehr erreicht werden.
- Entfernen von Wildkrautaufwuchs, Baumsämlingen und verblühten und abgestorbenen Pflanzenteilen von Hand.
- Staudenrückschnitte im Herbst oder im Frühjahr vor dem Austrieb und eventuell im Sommer (je nach Art)
- Mähen von Rasen, falls vorhanden
- Entfernen von Laub
- Entfernen von Unrat/Abfällen
- Meldungen über Beschädigungen, von Schädlingen oder Krankheiten aller Art: Informieren Sie das Amt für Umwelt und Stadtgrün bitte auch, wenn in der Grünfläche Autos geparkt werden oder Baumaterial oder Ähnliches gelagert wird.
- Wahrung der Verkehrssicherheit: Was es dabei zu beachten gilt, wird im nachfolgenden Abschnitt erklärt.
Wahrung der Verkehrssicherheit
Viele Grünflächen liegen an öffentlichen Verkehrswegen. Da das Amt für Umwelt und Stadtgrün weiterhin für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verantwortlich ist, gilt es für Sie auf Folgendes zu achten:
- Die Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel oder von Depotdüngern ist nicht zulässig!
- Bitte beachten Sie bei der Pflanzung, dass die Höhe der ausgewachsenen Sträucher höchstens 80 cm betragen darf, damit Straßen, Plätze und Gehwege von allen Seiten aus gut eingesehen werden können und am Straßenverkehr teilnehmende Personen frühzeitig bemerkt werden. Bäume dürfen nicht in die Grünbeete gepflanzt werden.
- Bewuchs nicht in den Straßenraum und in die Geh- und Radwege hineinragen lassen. Die Einsicht in den fließenden Straßenverkehr ist jederzeit freizuhalten!
- Das Aufbringen von losen Steinen oder sonstigen Gegenständen auf den Beeten ist nicht gestattet. Diese könnten als Wurfgeschosse verwendet werden und andere Menschen gefährden.
- Es dürfen keine baulichen Gegenstände wie Bänke, Gabionen, große Pflanzgefäße oder Ähnliches auf oder neben den Grün- oder Baumbeeten installiert werden.
- Giftpflanzen sind nicht erlaubt.
- Lichterketten, Stammummantelungen oder andere Gegenstände dürfen nicht in den Bäumen aufgehängt oder an den Stämmen befestigt werden. Auch das Patenschaftsschild darf nicht am Baum befestigt werden.
- Baumbeete und Grünflächen dürfen grundsätzlich nicht durch Zäune, Ketten, Spanndrähte oder ähnliches umzäunt oder anderweitig eingefasst werden. Hierdurch wird die Verkehrssicherheit nachhaltig gefährdet, es entstehen Stolper- und Verletzungsgefahren für Passant*innen und Radfahrende. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün lässt jedoch eine 15 cm hohe Einfassung aus Holz mit folgenden Kriterien zu:
- Vom Fahrbahnrand ist ein Abstand von 65 cm einzuhalten.
- Zur Befestigung werden Holzvierkantpflöcke 5/5/30 cm in den wurzelfreien Untergrund geschlagen.
- An diesen werden 10 cm hohe Vollholzbretter mit einer Stärke von 25 mm mit ca. 5 cm Abstand zum Untergrund verschraubt.
- Alle Teile inklusive Verschraubung müssen bündig montiert werden, sodass keine Fangstellen zum Beispiel für Kleidungsstücke entstehen.
- Die Verkehrssicherheit ist regelmäßig zu prüfen.
- Die Konstruktion darf farblich individuell gerne auffallend gestaltet werden.
- Wenn der Boden im Beet sichtlich abgesackt ist, können Sie ausgleichend Erde oder Mutterboden bis zur Höhe des angrenzenden Verkehrsbelages aufbringen. Ein stärkerer Bodenauftrag ist nicht zulässig, da hierdurch die Wurzelatmung eingeschränkt und Fäulnis am Wurzelhals begünstigt wird.
- Im Bereich von Baumwurzeln darf die Lockerung nur flach im oberen Bereich erfolgen. Baumwurzeln dürfen dabei nicht beschädigt werden. Die den Baum mit Wasser und Nährstoffen versorgenden Feinwurzeln befinden sich bei Jungbäumen im oberen Wurzelbereich, so dass jegliche Eingriffe dort das Wachstum und die Vitalität des Baumes beeinträchtigen. Bei alten Bäumen befinden sich im oberen Wurzelbereich statisch wirksame Wurzeln, so dass Eingriffe hier letztlich die Standsicherheit des Baumes gefährden können.
Ein Patenbeet vorbereiten und bepflanzen
Zur Vorbereitung einer Pflanzfläche gibt es viele Möglichkeiten. Die hier beschriebene ist vor allem für Baumscheiben mit älterem Baumbestand geeignet, die vor der Patenschaft verstärkt überlaufen wurden und daher die Erde zum Teil weggetreten wurde.
Wichtig ist, dass alle Arbeiten so ausgeführt werden, dass keine Wurzeln beschädigt werden!
- Baumscheibe manuell lockern
- Aufbringen von Kompost und Splitt oder Lava (zum Beispiel in der Körnung 4/8). Dies dient dazu, den Boden mit organischem Material und damit Nährstoffen und Wasserspeicher zu versorgen sowie die Wasseraufnahmefähigkeit zu erhöhen und einer erneuten Verdichtung vorzubeugen. Zusätzlich kann eine Gabe von organischem Dünger erfolgen (kein mineralischer, dieser kann den Boden versalzen). Wichtig: Das zusätzliche Material darf nicht über den angrenzenden Wegebelag hinausreichen.
- Einarbeiten in den vorhandenen Boden.
- Jetzt kann die Fläche bepflanzt werden.
Viel Spaß beim Pflanzen!
Pflanzenliste
Für alle, die unsicher sind mit der Pflanzenauswahl gerade am Extremstandort Baumscheibe und Verkehrsgrün, sowie für alle, die ein wenig Inspiration suchen, soll die folgende Liste eine Orientierung geben.
Es wurden Pflanzen ausgewählt, die – bis auf wenige Ausnahmen, die durch ihren Wuchs die Sicht im Verkehrsraum nicht behindern – nicht höher als 80 cm wachsen. Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit darf gerne weiter experimentiert werden, was das Hobby noch einmal spannender macht.
Wichtige Hinweise zu Grünbeeten mit Baumbestand
Arbeiten an Bäumen sind von einer Patenschaft ausgeschlossen. Baumpflegerische Maßnahmen, wie zum Beispiel Kronenrückschnitte oder das Entfernen von Stammaustrieben oder Baumwurzeln, sowie die fachgerechte Behandlung von Schäden, Krankheiten und Schädlingen an Bäumen bleiben weiterhin den Baumpfleger*innen der Stadt Bonn überlassen.
Von der Stammaußenkante ist ein Radius von circa 25 bis 30 cm dauerhaft von der Bepflanzung freizuhalten. Jeder Baum im Stadtgebiet wird alle 15 Monate von den zertifizierten städtischen Baumkontrolleur*innen begutachtet. Zu diesen Baumkontrollen gehört insbesondere die Begutachtung des Wurzelhalses auf Schädlings- oder Pilzbefall sowie auf gerade in diesem Bereich häufig auftretende Stamm-Morschungen als Eintrittspforte für holzzerstörende Pilze.
Bitte pflanzen Sie keine Kletterpflanzen und Efeu an die Bäume, damit Wurzel- und Stammanläufe der Bäume regelmäßig kontrolliert und Stammschädigungen rechtzeitig erkannt werden können.
Füllen Sie die Stammfüße von Bäumen nicht mit Erde an. Ein stärkerer Bodenauftrag ist nicht zulässig, da hierdurch die Wurzelatmung eingeschränkt und Fäulnis am Wurzelhals begünstigt wird.
Entfernen Sie keinen Stammschutz aus Schilfrohrmatten und Baumverankerungen, sowie Gießringe – insbesondere an Jungbäumen.
Die Stadt weist darauf hin, dass in Grünbeeten, welche zur Zeit der Übernahme einer Patenschaft nicht mit einem Baum bepflanzt sind, jederzeit durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden kann. Sie werden dann rechtzeitig über die geplante Maßnahme informiert und Ihnen damit die Gelegenheit gegeben, Ihre Pflanzen aus dem Beet zu nehmen und sicherzustellen. Nach Abschluss der Maßnahme besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Patenschaft weiterzuführen.
Zusätzliche Auflagen für Baumbeete mit neuen Bäumen/Jungbäumen
Die Vorbereitung eines Baumstandortes/Grünbeetes für die Pflanzung eines neuen Baumes ist sehr umfangreich. Sie umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, einen entsprechenden Erd-/Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen – eine zweijährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine vierjährige Wässerung und nach Erfordernis eine jährliche Nährstoffversorgung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt.
Die Jungbäume weisen zum Zeitpunkt der Pflanzung bereits ein Alter von rund 10 Jahren auf, sind in der Regel bereits zwischen 4 und 5 Meter hoch und werden mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm gepflanzt.
- Aufgrund dieser umfangreichen Arbeiten müssen Ihre Pflanzen vorher aus dem Beet entfernt werden. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten Gelegenheit.
- Wenn Sie die Patenschaft nach der Baumpflanzung weiterführen möchten, können Sie die Pflanzen nach Absprache wieder in das sanierte Grünbeet einpflanzen und die Patenschaft weiter begleiten. Bitte sagen Sie rechtzeitig Bescheid, dann kann die geplante Unterpflanzung seitens eines Nachunternehmers der Stadt an dieser Stelle entfallen. Es darf erst nach Abschluss der Baumpflanzarbeiten mit der Beetbepflanzung begonnen werden. Auch wenn der Baum schon gepflanzt ist, können noch weitere Arbeiten folgen, wie die Anlage von Baumverankerung, Stammanstrich und Gießrand. Bitte warten Sie dazu auf die entsprechende Freigabe durch die Stadt.
- Die Ersatzpflanzungen von Bäumen werden an einen Nachunternehmer der Bundesstadt Bonn beauftragt, welcher dann auch im Rahmen seiner Fertigstellungs- und Entwicklungspflege die beauftragte Ersatzpflanzung für die Dauer von 2 Jahren weiter pflegt und für die Dauer von 4 Jahren wässert und nach Bedarf mit Nährstoffen versorgt. Auch wenn die Wasserversorgung durch den Nachunternehmer gesichert ist, freut sich der Baum in Trockenzeit durchaus über die ein oder andere zusätzliche Wassergabe durch Sie!
- Zur Wasserversorgung wird ein Gießring über dem Ballen des Jungbaumes eingebaut. Dieser Bereich ist von jeglicher Bepflanzung/Einsaat freizuhalten und darf auch nicht aufgefüllt werden. Ein Bodenauftrag würde die Wurzelatmung einschränken, Fäulnis begünstigen und die Vitalität des Baumes langfristig stark beeinträchtigen.
- Im Rahmen der Standortsanierung wurde die Baumgrube großflächig mit einem speziellen Baumsubstrat verfüllt. Dieses Substrat sieht etwas „steinig“ aus, ist aber speziell auf die Bedürfnisse von Bäumen entwickelt worden und bietet auch Ihrer Unterpflanzung sehr gute Wachstumsbedingungen. Es darf kein Kompost oder Mutterboden auf das Substrat aufgebracht werden.
- Bitte vermeiden Sie die Pflanzung von stark wasser- und nährstoffzehrenden Einsaaten, Stauden und Sträuchern, da diese mit dem Jungbaum um knappe Ressourcen konkurrieren.
In diesem Video zeigt Jan Stiller vom Amt für Stadtgrün, wie Sie mit einer Grünpatenschaft ein Stück Natur vor Ihrer Haustür pflegen und damit auch einen verantwortungsvollen Beitrag zur Verbesserung der Umwelt und des Klimas sowie zur Biodiversität in der Stadt beitragen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umwelt und Stadtgrün. Hier berät man Sie auch gerne bei der Wahl einer geeigneten Patenschaftsfläche in Ihrer Nähe oder bei der Pflanzenauswahl für „Ihre Grünfläche“.
- Kontakt
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Koordination und Service
Grün-Hotline
Etage 5 E
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen