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Bundesstadt Bonn

Landschaftsschutzgebiete

Grundlage für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten ist das Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.

Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, um die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, zu erhalten, entwickeln oder wiederherzustellen. Ferner, wenn dies wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes, der besonderen kulturhistorischen Bedeutung oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.

Die Gebiete Siegmündung, Ennert und Kottenforst sind als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.

Landschaftsschutzgebiete in Bonn

Derzeit sind im Bonner Stadtgebiet insgesamt 24 Landschaftsschutzgebiete durch die rechtskräftigen Landschaftspläne „Siegmündung“, „Ennert“ und „Kottenforst“ ausgewiesen.

Zum Schutz der Uferbereiche des Rheins wurde eine gesonderte Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen.

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Landschaftsplanung und Landschaftsschutzgebiete in Bonn

Untere Naturschutzbehörde