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Bundesstadt Bonn

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Wer ist zuständig?

Amt für Soziales und Wohnen
Hilfen für Asylsuchende (50-221)
Oxfordstraße 19
53111 Bonn
 asylblgbonnde

Bitte beachten Sie, dass zur persönlichen Vorsprache eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail notwendig ist.

Amt für Soziales und Wohnen

Vorgehen:

Der Antrag soll neben den Pässen und den anderen Dokumenten bitte ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an  asylblgbonnde zur sofortigen Bearbeitung übersandt werden. Im Nachgang mit der Post im Original.