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Bundesstadt Bonn

Lebensmittelüberwachung

Ziel der Lebensmittelüberwachung ist, die Gesundheit von Verbraucher*innen zu schützen und die Konsumierenden vor Täuschung und Ekelerregung zu bewahren. Überwacht werden sämtliche Prozesse, die die Produkte durchlaufen: Von der Urproduktion in der Landwirtschaft über die Gewinnung und Verarbeitung bis hin zum Inverkehrbringen der Produkte.

Die Unternehmen, wie zum Beispiel Fleisch verarbeitende Betriebe, Bäckereien, Großküchen, gastronomische Einrichtungen und Einzelhandel, werden regelmäßig kontrolliert und es werden Proben entnommen.

Städtische Dienstleistungen


Verbraucherinformationsgesetz

Durch das Verbraucherinformationsgesetz sind Bundes- und Landesbehörden zur Auskunft in Fragen rund um Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermittel verpflichtet. In Nordrhein-Westfalen gilt das Gesetz darüber hinaus auch für Kommunen, da sie für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind.

Kontakt Lebensmittelüberwachung