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Bundesstadt Bonn

Unterrichtungsrechte

Der Rat der Bundesstadt Bonn unterrichtet die Einwohnerinnen und Einwohner über bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde. Dabei handelt es sich insbesondere um wichtige Planungen und größere Vorhaben auf dem Gemeindegebiet (Stadtentwicklungsplanung, Gestaltung der Ortsteile, Fragen des Stadtverkehrs, Planung, Errichtung und Änderung von wichtigen öffentlichen Einrichtungen).

Informationen erfolgen meist in Bürgerversammlungen, in denen Vertreter aus Politik und Verwaltung informieren und die Anwesenden die Gelegenheit haben, sich zu äußern und Einwendungen und Anregungen vorzubringen.

Neben den Bürgerversammlungen erfolgt die Unterrichtung auch durch Bürgerbriefe, die im Bonner Rats- und Informationssystem veröffentlicht werden, Broschüren und Pressemitteilungen.

Besondere Bedeutung hat auch die öffentliche Auslegung von Planentwürfen. So legt die Kämmerei den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltes für sieben Tage öffentlich aus, damit Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit haben, sich zu informieren, wie die Stadt öffentliche Mittel zu verwenden gedenkt. Innerhalb einer Frist besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen diesen Entwurf zu erheben.

Öffentliche Auslegungen spielen auch eine wichtige Rolle bei Verfahren im Zusammenhang mit der Bauleitplanung (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne). Die Stadt informiert regelmäßig über die Medien, wann und wo Versammlungen stattfinden oder Entwürfe öffentlich ausliegen.