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Bundesstadt Bonn

Einwohner*innenfragestunde

Nach der Gemeindeordnung NRW kann der Rat Fragestunden zulassen. In Bonn sind Fragestunden für Einwohner*innen in den Sitzungen der Bezirksvertretungen vorgesehen (§ 26 der Geschäftsordnung des Rates). Zulässig sind Fragen zu Angelegenheiten des jeweiligen Stadtbezirks; sie müssen der zuständigen Bezirksbürgermeisterin bzw. dem zuständigen Bezirksbürgermeister spätestens am 21. Tag vor der Sitzung zugehen, wobei ein formloses Schreiben völlig ausreichend ist. Zwei Fragen pro Fragestellendem sind möglich.

Die Antworten werden schriftlich vorgelegt und den Fragenden in der Regel vor der Sitzung zugestellt.