Die Menschenrechte gelten universell, natürlich auch für Kinder. Dennoch bedürfen Kinder eines eigenen Schutzes und einer besonderen Fürsorge. Deshalb wurden die Kinderrechte definiert. Genauer, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention. 1992 wurden diese auch von Deutschland ratifiziert und fast alle Staaten der Erde haben sich zur Einhaltung verpflichtet.
Kinderrechte einzuhalten und die damit verbundene Fürsorge für nachfolgende Generationen, ist auch ein wichtiges Anliegen der Stadt Bonn. Mit den Kinderrechtewochen, die die Stadt ab Freitag, 1. September 2023, bis zum 20. September, begeht, will die Verwaltung den Blick darauf richten, worum es bei den einzelnen Kinderrechten geht und was sie für das Leben der Kinder und Jugendlichen bedeuten. Für jedes Recht werden beispielhaft Projekte und Angebote der Stadt Bonn vorgestellt.
Recht 1: Alle Kinder haben die gleichen Rechte
"Jedem Kind werden die gleichen Rechte gewährt, ohne Diskriminierung und unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds."
Dieses Recht ist die Prämisse für alle weiteren Rechte. Für die Stadt Bonn gilt daher, für alle Kinder da zu sein und diese zu unterstützen.
Recht 2: Alle Kinder sollen gesund leben können. Erwachsene sollen auf Kinder achten
"Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird. Erwachsene sind dafür zuständig, dass die Rechte der Kinder umgesetzt werden."
Auch die Stadt Bonn kümmert sich direkt um die Gesundheit von Kindern. So ist es beispielsweise die Aufgabe des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und des Zahnärztlichen Dienstes, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Dazu werden die Kinder und Jugendlichen untersucht, die Familien werden bei Bedarf beraten, es werden Gutachten erstellt, im Bedarfsfall werden Familien begleitet. Es handelt sich um eine staatliche Institutionalisierung der Fürsorge für das Wohl des Kindes seit Beginn der Schulpflicht in Deutschland.
In Bonn werden jährlich zwischen 3.300 bis 3.500 Kinder im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen untersucht. Da es sich um eine verpflichtende Untersuchung handelt, können so auch Kinder gesehen werden, die nicht regelmäßig bei einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin vorgestellt und untersucht werden.
Eine Kinder- und Jugendpsychiaterin bietet im Gesundheitsamt zudem im Tandem mit einer Sozialarbeiterin eine kinder- und jugendpsychiatrische Beratung an. Dieses niederschwellige Angebot können Kinder, Jugendliche, Sorgeberechtigte und Lehrer*innen nutzen.
Die zahnärztlichen Reihenuntersuchungen sind für sämtliche Kinder in Bonner Kindergärten und Schulen mindestens bis zum 12. Lebensjahr gesetzlich vorgesehen. Das bedeutet, dass pro Jahr rund 12.000 bis 18.000 Kinder zahnärztlich untersucht werden. Auch hierüber können Kinder erreicht werden, die nicht an den empfohlenen Kontrolluntersuchungen bei den niedergelassenen Zahnärzt*innen teilnehmen.
Alle Kinder und Jugendlichen werden unabhängig von ihrer Lebenssituation mit einer präventiven Maßnahme, der zahnärztlichen Untersuchung, erreicht. Da die Untersuchungen schon früh ansetzen und kindgerecht gestaltet werden, kann so eine eventuelle Angst vor den Zahnärzt*innen abgebaut werden. Die Kinder und auch die Eltern erhalten eine Anleitung für eine gesunde Lebensweise. Über die Untersuchungen ist es auch möglich, die Vernachlässigung von Kindern zu erkennen und dieser entgegen zu wirken.