Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Unterstützung und Begleitung für junge Menschen in Not

Die Stadt Bonn sucht Personen, die eine ehrenamtliche Vormundschaft für Kinder und Jugendliche übernehmen wollen. Informationsveranstaltung für Interessierte am Montag, 26. September 2022, um 18.30 Uhr im Stadthaus.

Lena, 11 Jahre, lebt nun seit acht Jahren in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung. Beide Eltern sind drogenabhängig. Da die Eltern nicht in der Lage waren, sich um Lena zu kümmern, wurde das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen. Lena hat durch den Drogenkonsum der Mutter während der Schwangerschaft bleibende Schädigungen erlitten. Ihre Eltern sind weggezogen und haben seit der Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt keinen Kontakt mehr zu ihrem Kind. Selbst zum Geburtstag oder zu Weihnachten bekommt sie keine Post von ihren Eltern. 

Yulia, 16 Jahre, und Ahmed, 15 Jahre, stammen aus Kriegsgebieten aus der Ukraine und Syrien. Der Vater ist als Soldat im Kriegseinsatz, die Mutter kann aus verschiedenen Gründen das Heimatland nicht verlassen. Die Eltern wollen, dass die Kinder in Sicherheit leben können. Da kein Kontakt zur Mutter besteht oder nur sehr schwierig ist, wurde die Vormundschaft auf das Jugendamt übertragen. 

Yulia und Ahmed leben in Jugendhilfeeinrichtungen, die sich auf Flüchtlinge spezialisiert haben. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben beide einen Antrag auf Asyl gestellt beziehungsweise wurde bereits Asyl gewährt. Yulia und Ahmed sind sehr bemüht, sich in Deutschland zu integrieren und besuchen eine internationale Förderklasse, um Deutsch zu lernen. Leider sind sie oft sehr traurig und machen sich Sorgen um ihre Eltern.

Persönlicher Kontakt für Kinder mit schweren Schicksalen

Diese Lebensläufe sind frei erfunden, aber es sind Kinder mit ähnlichen Schicksalen, für die der Fachdienst Amtsvormundschaften des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn nun ehrenamtliche Vormünder sucht, die einen längerfristigen und regelmäßigen Kontakt zu diesen Kindern und Jugendlichen halten und die verantwortungsvolle Aufgabe der gesetzlichen Vertretung übernehmen.

 

Mit der Reform des Vormundschaftsrechtes wurde der persönliche Kontakt zwischen den Kindern und den Vormündern gestärkt. In der Regel soll nun ein monatlicher Kontakt vom Vormund zum Kind oder Jugendlichen stattfinden, damit man einen unmittelbaren Eindruck bekommt, wie es dem Kind bzw. Jugendlichen geht. Dieser monatlich vorgeschriebene Kontakt reicht nicht in jedem Fall aus. Es gibt Kinder und Jugendliche, die einen höheren Bedarf haben. Für diese Kinder und Jugendlichen kann eine ehrenamtliche Vormundschaft eine wertvolle Unterstützung sein. Nicht in jedem Fall benötigt man hierzu besondere pädagogische oder juristische Kenntnisse. Bei diesen Kindern beziehungsweise Jugendlichen braucht man vor allem Verständnis für die Besonderheiten der Kinder und Jugendlichen sowie die Fähigkeit, trotz der persönlichen Kontakte auch eine gewisse Distanz zu wahren.

Die künftigen ehrenamtlichen Vormünder werden vom Amt für Kinder, Jugend und Familie in mehreren Schulungsveranstaltungen auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet. Auch nach der Bestellung zum Vormund durch das Familiengericht werden die Vormünder durch den spezialisierten Fachdienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie begleitet und unterstützt, um nicht in Überforderungssituationen zu gelangen. Sie sollten möglichst Erfahrungen mit Kindern haben, über Lebenserfahrung verfügen und bereit sein, das eigene Verhalten und Erleben zu reflektieren. 

Informationsveranstaltung für Interessierte

Alle Interessierten lädt der Fachdienst Amtsvormundschaften zu einer Informationsveranstaltung am Montag, 26. September 2022, um 18.30 Uhr ins Stadthaus, Berliner Platz, 53103 Bonn, Sitzungsraum 1, ein. 

Interessierte melden sich vom 19. September 2022 bis 22. September 2022, jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16 Uhr, telefonisch unter der Rufnummer 0228/77-5746 oder per Email unter vormundbonnde für die Informationsveranstaltung an.