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Bundesstadt Bonn

Flüchtlingskinder. Ortsfremde Minderjährige.

Unbegleitete minderjährige Ausländer

Jeden Tag verlassen Kinder und Jugendliche ohne ihre Eltern ihre Heimat. Sie flüchten vor Krieg, Hunger und Misshandlung, vor Zwangsheirat, vor Naturkatastrophen, vor Menschrechtsverletzung und Perspektivlosigkeit. Auf sich allein gestellt bewältigen sie Tausende von Kilometern in fremde Länder mit unbekannter Sprache und Kultur. Man nennt diese Kinder und Jugendlichen „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (UMF) oder „unbegleitete minderjährige Ausländer“ (UMA). Die meisten dieser Minderjährigen kommen aus Afrika, Asien und dem mittleren Osten.

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher im Jahr 2015 hat sich die Arbeit mit den UMA/UMF wesentlich verändert. Innerhalb der gesetzlichen und zeitlichen Vorgaben wird nun im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme geklärt, ob die Kinder und Jugendlichen in Bonn verbleiben oder auf andere Städte verteilt werden. Sollten die Flüchtlingskinder in Bonn verbleiben, wird ein Clearing in einer Jugendhilfeeinrichtung vorgenommen um den persönlichen Bedarf der Kinder und Jugendlichen festzustellen. Im Anschluss an das Clearing kümmert sich der Fachdienst um die bedarfsgerechte Unterbringung, die Finanzierung, den Aufenthalt, die gesetzliche Vertretung, die medizinische Versorgung und den Schulbesuch der UMA/UMF.

Kooperationspartner


Wenn Kinder und Jugendliche ohne Eltern nach Deutschland kommen, brauchen sie einen gesetzlichen Vertreter (Vormund), der sich in besonderem Maße für sie einsetzt, sich Zeit nimmt und sie als konstante Bezugsperson persönlich begleitet und vertritt. In der Regel ist dies der Amtsvormund.

Um die bereits bestehende Angebotsstruktur von Vormundschaften um ehrenamtliche Vormünder zu erweitern, ist die Stadt Bonn seit 2015 Kooperationspartner von Do it! Transfer. Das Projekt der Diakonie Wuppertal hat es sich zum Ziel gesetzt, bundesweit Standards für eine nachhaltige Verbesserung bei der Aufnahme und Versorgung von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen/Ausländern zu schaffen.

Als Kooperationspartner ist die Stadt Bonn für die lokale Umsetzung, das heißt Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern für die UMF/UMA zuständig. Das Projekt wird unter anderem durch Mittel des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert.

In Bonn konnten seit 2015 über 30 Personen als ehrenamtliche Vormünder qualifiziert werden. Zurzeit leben über 200 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bonn.

Ortsfremde Minderjährige

Minderjährige Ortsfremde sind alle nicht aus Bonn stammenden Kinder und Jugendliche, die hier aufgegriffen werden oder sich selber bei Polizei, Ordnungsamt oder Jugendamt melden.

Dieser Personenkreis wird bereits seit 10 Jahren fachdienstlich betreut, da die Dienststelle zentral liegt (Nähe „Bonner Loch“). Die GABI (Gemeinsame Anlaufstelle Bonner Innenstadt der Polizei und des Ordnungsamtes) arbeitet mit dem Fachdienst zusammen.

Die Zahl der minderjährigen Trebegänger, die in Bonn erfasst werden, hat im Laufe der vergangenen Jahre stetig zugenommen. Die fachdienstliche Betreuung umfasst die Klärung der Zuständigkeit, Erstkontaktgespräche, Regelungen im Rahmen der Amtshilfe, zum Teil Zuführung zu den Jugendschutzstellen sowie die Organisation der gesamten Rückführung in Verbindung mit den Herkunftsjugendämtern. Rechtsgrundlage ist § 42 KJHG (Inobhutnahme).

Bedingt durch den oben genannten Brennpunkt „Bonner Loch“ zieht es viele drogenabhängige Minderjährige und junge Volljährige nach Bonn. In diesem Zusammenhang ergibt sich auch eine Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie.