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Bundesstadt Bonn

Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 wird im Dezember eingebracht

Die Stadtverwaltung wird den Haushaltsplanentwurf 2023/2024 im Dezember 2022 im Stadtrat einbringen. Über die erneute Verschiebung hat die Verwaltung am Donnerstag, 8. September 2022, die Politik informiert. Der Grund ist eine von der NRW-Landesregierung kurzfristig angekündigte Gesetzvorlage zur erweiterten Isolierung von Haushaltsbelastungen.

Am 5. September kündigte Ministerin Ina Scharrenbach gegenüber den Hauptverwaltungsbeamt*innen eine Gesetzvorlage an. Mit ihr sollen nicht nur die pandemiebedingten Haushaltsbelastungen verlängert und auch die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 einbezogen werden. Sie sieht auch die Isolierung von Belastungen der kommunalen Haushalte durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, einschließlich der Mehraufwendungen für die Energieversorgung, vor. So möchte das Land NRW die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in schwieriger Zeit sicherstellen. Die Kommunen sind aufgefordert, sich bei der Haushaltsplanung auf diese Regelungen unmittelbar nach Einbringung des Gesetzesentwurfs in den Landtag NRW einzurichten.

Der Städtetag NRW sieht die Isolierung zwar als Möglichkeit einer kurzfristigen Lösung für die Handlungsfähigkeit der Kommunalhaushalte, fordert aber zugleich eine langfristige finanzielle Unterstützung der kommunalen Familie, um die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen bewältigen zu können. Denn dadurch werde nicht das Problem gelöst, sondern auf Folgejahre verschoben, da die Isolierungsbeträge ab dem Jahr 2027 über einen maximalen Zeitraum von 50 Jahren wie bilanzielle Abschreibungen behandelt werden und direkten Einfluss auf die Ergebnisplanung und -rechnung haben. Alternativ ist eine einmalige Ausbuchung gegen die Allgemeine Rücklage möglich, die aber auch unmittelbare Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit kommender Haushaltspläne haben wird.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadtverwaltung entschieden, die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2023/2024 erneut zu verschieben. Die Vorbereitungen für die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs sind zwar so gut wie abgeschlossen. Durch die Ankündigung der Landesregierung wären die Zahlen aber bereits in wenigen Wochen Makulatur. Daher wird die Verwaltung die zu erwartenden Veränderungen des Isolierungsgesetzes umsetzen und die Isolierungen gesondert in der Haushaltsplanung berücksichtigen. Nur auf dieser dann aktuellen Basis werden im Anschluss auch seriöse Haushaltsberatungen möglich sein.

An die Einbringung des Doppelhaushalts in der Dezember-Sitzung des Rates werden sich die Etatberatungen der Fachausschüsse anschließen. Die Stadtverwaltung geht von einer Verabschiedung des Doppelhaushalts 2023/2024 im Frühjahr 2023 aus.