Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Stadtrat beschließt zeitliche Ausdehnung der Außengastronomie

In seiner Sitzung am 20. September 2021 hat der Bonner Stadtrat beschlossen, dass alle auf öffentlichen Verkehrsflächen im Bonner Stadtgebiet gelegenen Außengastronomien in ihren derzeit erlaubten Maßen bis zum 31. Oktober 2022 fortgeführt werden dürfen.

Auf diesem Weg soll weiterhin kompensiert werden, dass die Gewerbetreibenden wegen der coronabedingten Abstände in den Innenräumen weniger Gäste als zuvor bewirten dürfen. In der kalten Jahreszeit dürfen die Gastronom*innen ihre Außengastronomien innerhalb der erlaubten Flächen mit mobilen Umbauungen gegen die Witterung schützen. Innerhalb der Umbauungen dürfen Heizstrahler oder ähnliche zur Erwärmung geeignete Vorrichtungen zum Einsatz kommen.

Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass beim Einsatz gasbetriebener Heizvorrichtungen oder holzkohlebetriebener Wasserpfeifen zur Vermeidung von Kohlenmonoxid-Vergiftungen durchgehend für ausreichende Belüftung der Außengastronomieflächen gesorgt werden muss. Dasselbe gilt für den Fall, dass in den Außengastronomien Tabakprodukte konsumiert werden sollen. Bei Zelten und zeltähnlichen Umbauungen bedeutet dies, dass neben dem Dach immer nur maximal eine Seite geschlossen sein darf.