Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Vom Blätterschmuck zur Laubdecke

Einsatz von Bürger*innen und bonnorange in der Laubzeit

Dies ist eine Pressemitteilung von bonnorange

Die zügige Laubentsorgung von den öffentlichen Straßen und Plätzen hat für die Mitarbeitenden der bonnorange AöR höchste Priorität, um die Unfall- und Rutschgefahr für alle Verkehrsteilnehmenden zu minimieren. Auf Gehwegen und auch manchen Fahrbahnen sind jedoch die anliegenden Grundstückseigentümer*innen für die Laubbeseitigung zuständig.

In der Laubzeit werden von der bonnorange AöR Höchstleistungen erbracht. In der baumreichen Bundesstadt Bonn wurden 2022 pro Bonner*in 12,98 Kilogramm Laub von bonnorange entsorgt. Insgesamt waren es 1.540 Tonnen, die von den Mitarbeitenden der Stadtreinigung eingesammelt und in die Kompostierung gebracht wurden.

Auf den Fahrbahnen reinigt die bonnorange AöR maschinell mit modernen Kehrmaschinen und Laubsaugern oder manuell mit Rechen und setzt vorwiegend lärmreduzierte Elektroblasgeräte ein. Dank einer Ausnahmegenehmigung können diese Geräte bereits ab morgens 7 Uhr bis Dienstschluss eingesetzt werden.

Besonders Grundstückseigentümer*innen sollten ihre Verkehrssicherungspflicht im Blick behalten: Laubdecken und insbesondere Laub auf nasser Fahrbahn beeinträchtigen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Die Grundstückseigentümer*innen sind dort, wo sie zur Reinigung von Fahrbahnen und Gehwegen vor ihren Grundstücken verpflichtet sind, auch für die Laubbeseitigung zuständig. Das Laub darf nicht vom Gehweg auf die Straße, in den Rinnstein, in Einlaufschächte und Gräben gefegt oder mit Laubblasgeräten dorthin geblasen werden. Auch die Baumscheiben sollten frei bleiben.

Reinigungsklasse ausschlaggebend

Die Reinigungsverpflichtung ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung und dem Straßenverzeichnis. Für welche Straße welche Reinigungsklasse gilt, steht im Straßenreinigungsverzeichnis, das unter  www.bonnorange.de/stadtreinigung/satzung-gebuehren (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden ist. Eine übersichtliche Darstellung der Reinigungspflichten gibt es zudem unter
 www.bonnorange.de/service/privatpersonen/stadtreinigung/ueberblick (Öffnet in einem neuen Tab).

Biologisch entsorgen

Das gesammelte Laub kann im eigenen Garten kompostiert oder kostenlos über die stationären und mobilen Grüncontainer sowie an den qualifizierten Grünannahmestellen (GAS) abgegeben werden. Die mobilen Grüncontainer sind ein vom 1. März bis 30. November kostenfrei nutzbares Angebot. Auch an den Wertstoffhöfen wird Laub kostenlos angenommen. Alle Annahmestellen können Bürger*innen über den Stadtplan unter  www.bonnorange.de/sammelstellen (Öffnet in einem neuen Tab) einsehen. Kleine Mengen können zudem über die Biotonne entsorgt werden.