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Änderungen in der Straßenreinigungssatzung und dem Straßenverzeichnis
Für die Straßenreinigung sind Mitarbeitende von „bonnorange“ zuständig. Informationen zu Reinigungspflichten und Winterwartung finden Sie in der Straßenreinigungssatzung 2022. Wie oft Ihre Straße gereinigt wird, hängt von der „Straßenreinigungsklasse“ ab. Diese Information können Sie – alphabetisch nach Straßennamen sortiert – im Straßenverzeichnis einsehen.
Weiterführende Informationen zur Stadtreinigung finden Sie auf den Seiten von „bonnorange“.
Laubbeseitigung auf Gehwegen
Laut Bonner Straßenreinigungssatzung sind Eigentümer*innen von Grundstücken verpflichtet, das Laub auf angrenzenden Gehwegen - gemeint sind Bürgersteige, Fußwege und Verbindungswege – zu beseitigen. Zur Gehwegreinigung gehört auch das Entfernen des Pflanzenwuchses. Der Einsatz von Herbiziden ist nicht erlaubt. Eigentümer*innen des anliegenden Grundstücks können auch Mieter*innen, einen Haus-Service oder eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragen.
Auch die Entsorgung des Laubs ist Aufgabe der Grundstückeigentümer*in. Wenn es nicht möglich ist zu kompostieren, kann das Laub ohne zusätzliche Gebühr über die Biotonne oder Grüncontainer entsorgt werden. Das Laub darf nicht in Straßenrinnen, Einlaufschächte und Gräben gekehrt oder mit Laubbläsern dorthin verfrachtet werden.
Ausführliche Informationen zu Laubbeseitigung, korrekter Entsorgung und Abfuhrterminen finden Sie auf den Seiten von bonnorange (Öffnet in einem neuen Tab).
Standorte der Grüncontainer in Bonn
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Gehwege von Eis und Schnee befreien
In der Bonner Straßenreinigungssatzung ist die Reinigung der Gehwege den Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke (Anlieger*innen) übertragen. Damit niemand durch einen Sturz zu Schaden kommt, muss der Gehweg neben und vor dem Haus von Schnee und Eis befreit werden.
Im Zeitraum zwischen 7 Uhr bis 20 Uhr - in Geschäftsstraßen mit verlängerter Verkaufszeit bis 20.30 Uhr - müssen gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigt werden. Treten Schneefall und Glätte nach den Räumzeiten auf, muss die Verkehrssicherheit werktags bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr wieder hergestellt sein. Auch an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse müssen die Gehwege von den Anlieger*innen von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, so dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Gestreut werden soll mit abstumpfenden Stoffen wie Sand, Sägemehl oder Splitt. Die Stadt Bonn weist ausdrücklich darauf hin, dass es laut Straßenreinigungssatzung auf Schrittwegen grundsätzlich nicht erlaubt ist, Salz zu streuen. Dieses gefährdet Pflanzen und Grundwasser. Ausnahmen gelten nur, wenn extreme Witterungsverhältnisse herrschen oder es sich um außergewöhnliche Gefahrenstellen handelt, an denen keine andere wirksame Möglichkeit besteht.
Ausführliche Informationen zu Winterdienst und Stadtreinigung finden Sie auf den Seiten von bonnorange (Öffnet in einem neuen Tab).