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Bundesstadt Bonn

Gebührensätze für Abfall, Abwasser und Straßenreinigung vorgelegt

Die Stadtverwaltung hat den Fachausschüssen und dem Rat für seine Sitzung am 9. Dezember die Gebührensätze für Müll, Abwasser und Straßenreinigung für das Jahr 2022 vorgelegt.

Straßenreinigung

Der Gebührenbedarf bei der Straßenreinigung – abzüglich des Anteils der Stadt - steigt gegenüber dem Jahr 2021 um rund 208.000 Euro. So erhöhen sich zum Beispiel die Personalkosten wegen geplanter Tarifsteigerungen. Ebenso müssen diverse Investitionen, wie zum Beispiel Fahrzeugbeschaffungen, aber auch sonstige betriebliche Aufwendungen, etwa höhere Telematik-Kosten aufgrund der Digitalisierung der Kehrpläne eingeplant werden. 

Zur Deckung sollen bei den regulären Straßen die Gebühren ab 1. Januar 2022 je nach Straßenart um 12 bis 17 Cent je Frontmeter und bei den Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand zwischen 17 und 24 Cent je Frontmeter angehoben werden. 

Dies macht beispielsweise bei Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern mit 15 Metern Frontlänge in einer Anliegerstraße und bei wöchentlicher Reinigung eine Erhöhung der Jahresgebühr um 2,55 Euro von 85,95 Euro auf 88,50 Euro aus (plus 2,97 Prozent). Bei einem vergleichbaren Grundstück in einer innerörtlichen Straße mit ebenfalls einmal wöchentlicher Reinigung steigt die Gebühr von 77,40 Euro auf 79,65 Euro (plus 2,91 Prozent) und in einer überörtlichen Straße wird die Gebühr für ein entsprechendes Grundstück von 60,15 Euro auf 61,95 Euro (plus 2,99 Prozent) angehoben werden.

Darüber hinaus soll der Rat beschließen, dass die „bonnorange AöR“ die Reinigung der Bushaltestellen übernimmt, die bisher von den anliegenden Grundstückseigentümer*innen sauber gemacht werden müssen. „bonnorange“ wird auch an den 36 neuen Mobilstationen im gesamten Stadtgebiet reinigen.

Abfallentsorgung

Auch die Abfallentsorgung soll teurer werden, da sich der Gebührenbedarf für das Jahr 2022 gegenüber der Kalkulation des Jahres 2021 um rund 1,6 Millionen Euro erhöht. Das liegt auch hier zu einem großen Teil an gestiegenen Personal-, aber auch an höheren Materialkosten. Demgegenüber sind aus Vorjahren keine Gebührenüberdeckungen mehr vorhanden, so dass dieser Mehrbedarf allein aus dem Gebührenaufkommen gedeckt werden muss. Vor diesem Hintergrund sollen die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung zum 1. Januar um 9,49 Prozent angehoben werden.

Eine vierköpfige Familie mit einer 120 Liter großen Restmüll-Tonne und einer 14-täglichen Leerung soll damit im kommenden Jahr 214,66 Euro zahlen, gegenüber 196,06 Euro in diesem Jahr.

Abwasser

Dem gegenüber sollen die Abwassergebührensätze für das Jahr 2022 unverändert bleiben.

Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,83 Euro je Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr liegt bei 1,47 Euro je Quadratmeter der an die Kanalisation angeschlossenen bebauten und befestigten Fläche. Bei einer vierköpfigen Familie mit einem Frischwasserverbrauch von 150 Kubikmetern und einem Hausgrundstück mit einer bebauten und befestigten Fläche von 120 Quadratmetern belaufen sich die Abwassergebühren weiterhin auf 600,90 Euro.