Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Stadt klärt über Abläufe bei der Briefwahl auf

Nachdem rund 1450 Wahlberechtigte mit ihren Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl zunächst falsche Stimmzettel erhalten hatten, sind einige Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Um Missverständnisse auszuräumen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen wieder zu stärken, informiert das Wahlamt auf der Website der Bundesstadt Bonn ausführlich über die Abläufe vom Briefwahlantrag bis zur Stimmauszählung.

Dabei wird deutlich, dass bei den zwei aufgetretenen Fehlern, die zum Versand falscher Stimmzettel geführt hatten, der Kreis der Betroffenen eindeutig bestimmt werden konnte. Die falschen und für ungültig erklärten Stimmzettel gelangen nicht in die Stimmauszählung. Alle betroffenen Wahlberechtigen haben neue und korrekte Briefwahlunterlagen erhalten und somit weiterhin die Möglichkeit, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Fehler wurden klar identifiziert und behoben

Zum Bedauern der Stadt wurden in zwei Bereichen mit den Briefwahlunterlagen die falschen Stimmzettel übersandt. Die Fehler konnten vollumfänglich identifiziert und behoben werden.

Im Bereich der „Äußeren Nordstadt“ handelte es sich um einen Zuordnungsfehler zum falschen Wahlkreis, der trotz des Vieraugenprinzips leider nicht aufgefallen ist. Sobald der Fehler erkannt wurde, hat das Wahlamt die Zuordnung des Bezirks umgehend korrigiert.

Im Postleitzahlenbereich 53177 in Bad Godesberg wurden die falschen Stimmzettel mit den Briefwahlunterlagen verschickt, weil die Deutsche Post einen falsch etikettierten Karton in die Sortierstraße eingespeist hatte. Nach Bekanntwerden des Fehlers, hat die Deutsche Post umgehend alle zu verarbeitenden Stimmzettel kontrolliert. Um diesen Fehler für die Zukunft auszuschließen, hat das Unternehmen seine Qualitätskontrollen angepasst.

Für ungültig erklärte Briefwahlunterlagen werden aussortiert

Alle Betroffenen erhielten neue, korrekte Briefwahlunterlagen mit einem erklärenden Begleitschreiben, so dass sie weiterhin ordnungsgemäß von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Die Briefwahlunterlagen mit den falschen Stimmzetteln wurden für ungültig erklärt. Durch Verzögerungen bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post, kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass die neuen, korrekten Unterlagen vor den ursprünglichen, für ungültig erklärten Unterlagen zugestellt werden. Wer sich unsicher ist, welche Unterlagen gültig sind, dem helfen die Mitarbeitenden des Wahlamtes gerne telefonisch unter 0228 – 77 22 55 oder per E-Mail an  wahlenbonnde.

Bedenken, dass die Möglichkeit zur doppelten Stimmabgabe bestehen könnte, kann das Wahlamt ausräumen: Durch die individuelle Wahlscheinnummer außen auf dem roten Wahlbriefumschlag können die für ungültig erklärten Unterlagen klar identifiziert und somit aussortiert werden. Sie gelangen nicht in die Auszählung – eine doppelte Stimmabgabe auf diesem Wege ist also ausgeschlossen.

Vom Briefwahlantrag bis zur Stimmauszählung: Was passiert mit meinen Unterlagen?

Auf ihrer Website informiert die Stadt umfassend über die Abläufe bei der Briefwahl. Welche Arbeitsschritte liegen zwischen dem Antrag auf Briefwahl und der Zustellung durch die Deutsche Post? Was passiert mit meinen Unterlagen nach der Rücksendung an das Wahlamt und bis zur Auszählung der Stimmen? Was passiert mit ungültigen Unterlagen? Und wie wird eigentlich das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl gewahrt? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt es unter  www.bonn.de/landtagswahl (Öffnet in einem neuen Tab).