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Bundesstadt Bonn

Stadt wird Einrichtung von Fahrradstraßen mit Öffentlichkeitsarbeit begleiten

Voraussichtlich ab April 2024 werden im Stadtgebiet die im Jahr 2023 angekündigten 42 Fahrradstraßen nach neuem Markierungsstandard eingerichtet. Die Bundesstadt Bonn wird die Umsetzung gemäß Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit Öffentlichkeitsarbeit begleiten.

So wird es eine Informationskampagne auf den digitalen Plakatwänden und Infoscreens in der Stadt geben. Auch auf Social Media soll die Kampagne laufen. Die Menschen, die in den künftigen Fahrradstraßen wohnen, werden sowohl frühzeitig als auch – wie bisher - kurz vor Beginn der Markierungsarbeiten per Briefsendung informiert.

„Die Fahrradstraßen stellen wichtige Verbindungsachsen für ein durchgängiges Radverkehrsnetz in Bonn dar, mit dem wir die Sicherheit von Radfahrenden, insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen erhöhen. Gleichzeitig stärken wir in den Fahrradstraßen den Fußverkehr, indem wir angemessene Gehwegbreiten sicherstellen“, erläutert Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

Bei der Umplanung der Straßen hat die Stadtverwaltung Rücksicht auf ausreichende Gehweg- sowie sichere Fahrbahnbreiten genommen. Gehwege werden im Regelfall 2,50 Meter breit sein und eine Mindestbreite von 1,50 Metern nicht unterschreiten. Die Fahrbahn in den Fahrradstraßen wird in der Regel 4,50 Meter breit sein, mindestens aber vier Meter. Auf dieser Basis hat die Verwaltung die Flächen in den künftigen Fahrradstraßen neu verteilt und die Belange aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. 

Wo nötig, wurden Kfz-Parkplätze gestrichen oder umgewandelt, mit gleichzeitigem Blick, dabei aber so viele Parkplätze wie möglich zu erhalten. Da alle Fahrradstraßen künftig eingeschränkte Halteverbotszonen werden, in denen das Parken in markierten Flächen erlaubt ist, bleibt das kurze Halten fürs Einladen, Ausladen und Liefern von Waren und Gegenständen sowie zum Abholen oder Bringen von Personen grundsätzlich auch dort möglich, wo kein Parkstand markiert ist. 

Handwerksbetriebe sowie Pflegedienste, Hebammen und soziale Dienste haben die Möglichkeit, einen Parkausweis bei der Stadt zu beantragen. Hiermit dürfen sie in eingeschränkten Halteverbotszonen sowie gebührenfrei im Bereich von Parkscheinautomaten und somit auch in den Fahrradstraßen parken. Informationen zum Handwerkerparkausweise gibt es  hier (Öffnet in einem neuen Tab)