Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Eigentümer*innen eines Grundstücks eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Diese Erklärung muss bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt eingereicht werden. Auch beim Bauordnungsamt gehen vermehrt Anträge auf Akteneinsicht ein. Diese können ab sofort online gestellt werden.
Auf www.bonn.de/grundsteuerreform hat die Stadtverwaltung grundlegende Informationen zum Verfahren zusammengestellt und die Checkliste der Finanzverwaltung NRW um einige Hinweise ergänzt.