Überblick
Die Bundesstadt Bonn fördert Projekte aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur sowie Projekte aus den vorstehend genannten Bereichen für Kinder und Jugendliche. Außerdem können Projekte, die geeignet sind Menschen zu erreichen, die bisher nicht oder nicht in ausreichendem Maße am kulturellen Leben teilhaben konnten, gefördert werden.
Über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird zweimal jährlich auf der Grundlage der fristgerecht eingegangenen, vollständigen Anträge entschieden.
Ein vollständiger Antrag besteht aus einem formalen Projektförderantrag einschließlich Finanzierungsplan und einer ausführlichen, formlosen Projektbeschreibung.
Kriterien für die Vergabe von Projektmitteln sind:
1. Allgemeine Kriterien
- Die Projektmittel werden in zwei Förderläufen im Jahr vergeben. Die Antragsfrist endet für die Förderung in der ersten Jahreshälfte am letzten Werktag im Juni des Vorjahres, für die Förderung in der zweiten Jahreshälfte am letzten Werktag im Dezember des Vorjahres. Es gilt das Eingangsdatum bei der Bundesstadt Bonn.
- Aus einem bewilligten Projektzuschuss kann kein Anspruch auf Förderung weiterer Projekte sowie auf institutionelle Unterstützung abgeleitet werden.
- Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass ein als förderungswürdig eingestuftes Projekt ohne die Unterstützung durch die Stadt nicht oder nur unzulässig verkürzt zu verwirklichen wäre.
- Gefördert werden können auch Projektreihen oder größere über den Bewilligungszeitraum hinaus angelegte Projekte.
- Eine mehrfache Förderung durch Mittel des Kulturamtes ist nur in eigens zu begründenden Ausnahmefällen möglich.
- In diesem Sinne kann eine neue Veranstaltungsreihe bzw. eine neue Projektreihe in Form einer Anschubfinanzierung maximal dreimal in Folge gefördert werden.
- Eine Eigenleistung der antragstellenden Person / antragstellenden Institution muss im Finanzierungsplan ausgewiesen werden.
- Um sicherzustellen, dass die von der Stadt geförderten Projekte in angemessenem Umfang von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden können, ist eine Mindestanzahl von öffentlichen Veranstaltungen in Bonn bzw. die Mindestdauer der Präsentation grundsätzlich im Voraus mit dem Kulturamt abzustimmen.
2. Anforderungen an die antragstellenden Personen / antragstellenden Institutionen
- Die antragstellenden Personen / antragstellenden Institutionen sollten einen erkennbaren Bezug zu Bonn haben.
- Gefördert werden lediglich Anträge professionell arbeitender Gruppen oder künstlerisch tätiger Personen. Die Förderung von Amateuren, Amateurinnen oder von Amateurgruppen ist nicht vorgesehen.
3. Anforderungen an die Projekte
- Förderfähig sind
- Projekte aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film/Video und Rock- und Popkultur sowie
- kulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche aus den vorgenannten Bereichen und
- Projekte, die geeignet sind, Menschen zu erreichen, die bisher nicht oder nicht in ausreichendem Maße am kulturellen Leben teilhaben konnten.
- Die beantragten Projekte müssen einen innovativen Charakter erkennen lassen.
- Die beantragten Projekte müssen grundsätzlich in Bonn durchgeführt werden.
Vorrangig gefördert werden:
- Projekte, die interdisziplinär angelegt sind oder interkulturelle/ internationale Ansätze beinhalten,
- Projekte, die die kulturelle Zusammenarbeit in der Region fördern und vom Land NRW bezuschusst werden,
- Projekte, die sich (auch übergreifend) folgenden Themenschwerpunkten widmen:
- Kultur und Klima / Nachhaltigkeit
- Kultur und Demokratie (inkl. Projekte zur Besucherforschung)
- Kultur und Digitalisierung
- Projekte, die bereits in der Planung die Berücksichtigung von geeigneten Energie- und Rohstoff sparenden Maßnahmen erkennen lassen und dadurch die Bemühungen der Stadt Bonn zum Klimaschutz unterstützen,
- Projekte, in denen Künstler und Künstlerinnen und Kulturschaffende gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern internationaler Organisationen, Wissenschaftseinrichtungen und Programmen der Vereinten Nationen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern Ideen für eine nachhaltige, lebenswerte Stadt erarbeiten, in die die kulturelle Vielfalt der Stadt einfließt,
- Kooperationsprojekte. Die Zusammenarbeit mit anderen Bonner Kultureinrichtungen im Rahmen eines Projektes geht positiv in die Bewertung ein.