Verbindliche Regelungen, wie das Tragen einer Maske, werden in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes nur noch für Bereiche mit besonders hohen Risiken getroffen. Behörden werden hierunter nicht gefasst. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens wird die Maskenpflicht ab 15. Juni in eine Empfehlung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske übergehen. Sie gilt für Besucher*innen sowie für die Mitarbeitenden beim Verlassen des Arbeitsplatzes und dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Die Empfehlung zur Maskenpflicht gilt auch für das Zentrum für Stadtarchiv, Gedenkstätte und Stadtmuseum, für das Kunstmuseum, für das Theater Bonn sowie in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek und in der Volkshochschule. In der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule wird zunächst bis zum Beginn der Sommerferien weiterhin die Maskenpflicht gelten. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und alle Teilnehmenden der Unterrichtsfächer Blasinstrumente, Gesang und Tanz.
Die Stadtverwaltung wird das Infektionsgeschehen weiter beobachten.