Die seit 11. Januar geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW legt zur Durchführung von Sitzungen fest, dass diese zulässig sind, soweit sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 31. Januar 2021 verlegt werden können.
Die Tagesordnung des Hauptausschusses vom 28. Januar enthält keine Beratungspunkte, die unter diese Regelung fallen. Um das Risiko einer Infektion weiterhin für alle so gering wie möglich zu halten, wurde die Sitzung deshalb abgesagt.