Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. 2004 S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände, spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 1. Januar 2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat, aufgrund des vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz, die Feststellung der Eröffnungsbilanz in seiner Sitzung am 4. Oktober 2012 beschlossen und dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt.
Die amtliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz erfolgte im Amtsblatt vom 31. Oktober 2012.
Vorläufiger Jahresabschluss 2022
In seiner Sitzung vom 13. Juni 2023 wurde dem Rat der Bundesstadt Bonn der vorläufige Jahresabschluss für das Jahr 2022 vorgelegt.
Nachdem der Rat diesen zur Kenntnis genommen hat, wurde er dem Rechnungsprüfungsausschuss der Bundesstadt Bonn zur Prüfung zugeleitet.
Nach Abschluss dieser Prüfung legt die Verwaltung den Jahresabschluss 2022 der Bundesstadt Bonn erneut dem Rat zur abschließenden Feststellung vor.
Jahresabschluss 2021
Jahresabschluss 2020
Jahresabschluss 2019
Jahresabschluss 2018
Jahresabschluss 2017
Jahresabschlüsse aus den Vorjahren
Ältere Ausgaben von NKF-Jahresabschlüssen können Sie im Bonner Ratsinformationssystem einsehen oder bei der Stadtverwaltung anfordern.