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Bundesstadt Bonn

Jahresabschlüsse

Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. 2004 S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände, spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen.

Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 1. Januar 2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat, aufgrund des vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz, die Feststellung der Eröffnungsbilanz in seiner Sitzung am 4. Oktober 2012 beschlossen und dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt.

Die amtliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz erfolgte im Amtsblatt vom 31. Oktober 2012.


Jahresabschluss 2022

In seiner Sitzung vom 14. März 2024 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Jahresabschluss 2022 festgestellt und der Oberbürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Die Anzeige bei der Bezirksregierung gemäß § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgte am 20.03.2024.

Aufgrund des Prüfungsberichts des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. 

Ältere Ausgaben von NKF-Jahresabschlüssen können Sie im Bonner Ratsinformationssystem einsehen oder bei der Stadtverwaltung anfordern.

 Kassen- und Steueramt