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Bundesstadt Bonn

Kurzzeitvermietung von Wohnraum: Ausnahmen enden

Ab 1. Januar 2023 müssen alle Vermieter*innen eine Wohnraum-Identitätsnummer vorweisen und einen Belegungskalender führen. Bisher galt teilweise eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres.

Das Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG) brachte ab dem 1. Juli 2022 neue Pflichten für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum mit sich. In Bonn darf Wohnraum grundsätzlich nur nach vorheriger Registrierung und nur mit einer gültigen Wohnraum-Identitätsnummer angeboten und überlassen werden. Eine Registrierung über das  Bauportal.NRW (Öffnet in einem neuen Tab) ist in jedem Fall erforderlich, auch dann, wenn die Nutzung nicht genehmigungspflichtig ist. Darüber informierte die Stadt Bonn bereits. Mit der Zweckentfremdungssatzung und unterstützt vom Wohnraumstärkungsgesetz will die Stadt Bonn dafür sorgen, dass der vorhandene Wohnraum auch tatsächlich dem Wohnungsmarkt zur Verfügung steht, und nicht etwa gewollt leer steht oder ohne Genehmigung für Urlaubszwecke vermietet wird.

Für Mietangebote, die mit Einführung der neuen Regelungen bereits bestanden, galten bisher Übergangsfristen, zunächst bis Ende September, dann verlängert bis Ende Dezember. Die bisher geltenden Ausnahmen entfallen nun mit dem Jahreswechsel und Verstöße werden konsequent geahndet. Dies bedeutet für Wohnraum auf Bonner Stadtgebiet ab dem 1. Januar 2023, dass 

  • keine Ausnahmen mehr für Bestands- oder Dauerinserate gelten.
  • Anzeigen oder Werbungen ohne gültige Wohnraum-ID durch die Portale selbst oder auf Verlangen der Behörde gelöscht werden.
  • der Belegungskalender bei genehmigungsfreier Kurzzeitvermietung immer geführt werden muss.
  • Eintragungen im Belegungskalender spätestens am zehnten Tag nach Beginn der Kurzzeitvermietung anzuzeigen sind (ebenfalls erreichbar über das  Bauportal.NRW (Öffnet in einem neuen Tab))

Vermieter*innen, die diese Regeln nicht beachten, droht ein Bußgeld. Zudem verliert die verwendete Wohnraum-Identitätsnummer ihre Gültigkeit.

Rechtzeitig registrieren

Außerdem bittet die Stadt alle Personen, die beabsichtigen, ihren Wohnraum im nächsten Jahr für Zwecke der Kurzzeitvermietung zur Verfügung zu stellen, diesen Wohnraum rechtzeitig zu registrieren. Derzeit kann es wegen des erhöhten Antragsaufkommens zu Verzögerungen kommen. Zudem hat die Verwaltung vom 27. bis 30. Dezember 2022 wegen der Betriebsferien geschlossen. Die Stadt übernimmt keine Haftung für finanzielle Ausfälle, wenn Angebote oder Inserate ohne gültige Wohnraum-ID durch die Plattform deaktiviert oder gelöscht werden. 

Zuständige Stelle in der Bundesstadt Bonn ist der Fachbereich Zweckentfremdung im Amt für Soziales und Wohnen. Fragen zur Wohnraum-ID oder der Registrierung können per E-Mail an  kurzzeitvermietungbonnde gerichtet und zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter 0228 - 77 4055 an die Mitarbeiter*innen gestellt werden.