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Bundesstadt Bonn

Gleisanlage Oxfordstraße/Wilhelmstraße wird viergleisig

Mit dem Ausbau des Straßen- und Stadtbahnnetzes in Bonn sind Investitionen ins Schienennetz verbunden. Der Rat der Stadt Bonn hat daher in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass die Gleisanlage im Bereich Oxfordstraße/Wilhelmstraße viergleisig wird. So werden in Zukunft mehr Straßen- und Stadtbahnen in kürzeren Zeitabständen fahren können.

Die Gleisanlage am Landgericht, unmittelbar vor dem Stadthaus, ist ein zentrales „Drehkreuz“ der in Ost-West-Richtung verlaufenden Gleise zwischen der Kennedybrücke und dem Stadtbahntunnel sowie der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Gleise zwischen der Wilhelmstraße und der Thomas-Mann-Straße. Bei dem viergleisigen Ausbau mit zugehöriger Signalsteuerung werden auf der Oxfordstraße zwei Gleise beibehalten, die zwischen Wilhelmstraße und Thomas-Mann-Straße um zwei Gleise ergänzt werden. Die vier Gleise ermöglichen bei Einbau entsprechender Weichenverbindungen auch das Überholen von Bahnen in beide Richtungen auf der Oxfordstraße. 

Der Rat hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, zu prüfen, wie die Linksabbiegespuren in die Thomas-Mann-Straße/Florentiusgraben/Sterntorbrücke und in Gegenrichtung in die Wilhelmstraße erhalten bleiben können. Alternativ soll die Verwaltung die Anlage einer neuen Linksabbiegemöglichkeit in Richtung Nordstadt prüfen, damit Umfahrungen insbesondere für den Öffentlichen Personennahverkehr und Lieferverkehre möglichst vermieden werden. Darüber hinaus soll die Verwaltung eine neue Mikrosimulation erstellen lassen, die die neuen verkehrlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Weitere Prüfaufträge erteilte der Rat im Hinblick auf die Koordination der Maßnahme „Viergleisiger Ausbau“ und der Maßnahme „Stadthaus“ und im Hinblick auf die geplante Westbahn. 

In den viergleisigen Ausbau samt einer Optimierung der Signale werden geschätzt rund 3,5 Millionen Euro netto investiert werden. In den nun notwendigen und zu beauftragenden weiteren Planungsschritten werden die Maßgaben der Politik und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Straßenraum berücksichtigt.