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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Wohnungsvermittlung

Überblick

Haushalte, die nicht in der Lage sind, sich am Wohnungsmarkt mit eigenen Mitteln eine angemessene Wohnung zu beschaffen, können sich hier als wohnungssuchend vormerken lassen. In einem persönlichen Gespräch wird versucht, eventuelle Umzugshindernisse zu beseitigen. Die Wohnungsvermittlung stellt Kontakt zu potenziellen Vermietern bzw. Vermieterinnen her.

Die Wohnungsvermittlung kann Ihnen fast ausschließlich geförderte Wohnungen anbieten, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.

Umzugskostenbeihilfe

Umzüge, die im Interesse der städtischen Wohnungsbewirtschaftung liegen, können unter Umständen mit einer Beihilfe gefördert werden.
Sie ist nicht von der wirtschaftlichen Situation, also einer eventuellen finanziellen Bedürftigkeit des umziehenden Haushalts abhängig, sondern von wohnungswirtschaftlichen Faktoren.

Da es sich um eine freiwillige städtische Leistung handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf Zahlung der Beihilfe. Sie wird nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.