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Bundesstadt Bonn

Fachbereich Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsvermittlung und Wohnraumförderung

Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r
(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email)
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales und Wohnen
Telefon: 0228 – 77 48 25
E-Mail:  sozialamtbonnde
Datenschutzbeauftragte/r
(Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Datenschutzbeauftragter
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: 0228 - 77 34 65
E-Mail:  datenschutzbeauftragterbonnde

Zweck/e der Datenverarbeitung
(Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)
Der zuständige Fachbereich des Amtes für Soziales und Wohnen verarbeitet Daten im Bereich Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsvermittlung, Bestands- und Nutzungskontrolle und der Wohnungsbauförderung zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)

Inhaltlich erfolgt die Datenverarbeitung nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), dem Einkommensermittlungserlass Nordrhein-Westfalen (EEE) und den Wohnraumförderbestimmungen Nordrhein-Westfalen (WFB).

 

Datenschutzrechtlich stützt sich die Datenverarbeitung insbesondere auf Art.  6 Abs. 1 lit. c) und e) DS-GVO.

Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
(z.B. Vor- und Zuname, Anschrift)

Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom zuständigen Fachbereich im Amt für Soziales und Wohnen verarbeitet:

a) Kontaktdaten, z. B.:

Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.

 

b) Daten zur Einkommensermittlung, z. B. :
Einkommensnachweise,  Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung evtl. Beschäftigungsverhältnisse, Vollstreckungsdaten sowie Vermögensnachweise.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
(im Regelfall)

Die oben genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:

  • Sozialleistungsträger
  • Gerichte,
  • Arbeitgeber,
  • Ausbildungsbetriebe,
  • andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, NRW-Bank
  • Auftragsverarbeiter (IT-Dienstleister)
  • Vermieter/Hausverwaltungen/Eigentümer
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)

Grundsätzlich werden Daten aufbewahrt, solange und soweit sie für die Aufgabenerledigung erforderlich sind. 

Für die Daten, die nach dem WFNG NRW im Rahmen der Wohnberechtigungsscheine bzw. Wohnungsvermittlung erhoben wurden, ist eine Speicherdauer von 5 Jahren festgelegt.

Nach spezialgesetzlichen Regelungen können Daten bei Fördermaßnahmen bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden.

Hinsichtlich einer weiteren Aufbewahrung sind zudem die allgemeinen Vorschriften des DSG NRW in Verbindung mit dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW) zu beachten, aus denen sich Verpflichtungen zur Aufbewahrung ergeben.
Herkunft der Daten
(möglichst genaue Quelle)

Das Amt für Soziales und Wohnen kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein.

Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 – 384 24-0
Fax 0211 – 384 24-10
E-Mail  poststelleldi.nrwde

Internet  www.ldi.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)