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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid

Überblick

Diese drei Instrumente der direkten Demokratie in Deutschland beziehen sich in den jeweiligen Abstufungen auf landespolitische Entscheidungsprozesse. Die bei Volksinitiative und Volksbegehren jeweils notwendige Prüfung der Unterschriften von Bonner Stimmberechtigten wird durch das Wahlamt bei den Bürgerdiensten durchgeführt.  

Ziel der Volksinitiativen (VI) ist die Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf. Voraussetzung ist die Unterzeichnung durch mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (circa 66.000 Unterschriften).

Volksbegehren (VB) können darauf gerichtet sein, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Voraussetzung ist die Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (circa 1 Million Unterschriften).

Entspricht der Landtag einem Volksbegehren nicht, kommt es zum Volksentscheid (VE). In diesem Fall kann das Volk das Gesetz selbst durch Abstimmung beschließen. Voraussetzung ist, dass eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die mindestens 15 Prozent der Zahl der Stimmberechtigten (circa 2 Millionen Unterschriften) betragen muss, der Initiative zustimmt. Wie bei einer Landtagswahl, wird über den Volksentscheid an einem von der Landesregierung festgelegten Tag abgestimmt.