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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Schülerticket - Geschwisterermäßigung

Überblick

  • SchülerTickets für die Schüler*innen von Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • Geschwisterermäßigungen

Wer kann das Schülerticket erwerben?
Das VRS-Schülerticket kann von allen Schülerinnen und Schülern der städtischen Grundschulen, Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen erworben werden. Bei den Berufskollegs ist der Erwerb des Schülertickets auf den Besuch bestimmter Bildungsgänge beschränkt. Hierzu zählen die Fachschule für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege, die Fachoberschulklassen 11 und 12 und 12b, die Berufsfachschule sowie die vollzeitschulischen Bildungsgänge ohne Berufsausbildungsverhältnis und der Ausbildungsvorbereitung.
Das Schülerticket berechtigt zu täglich beliebig häufigen Fahrten innerhalb des erweiterten VRS- Netzes des Verkehrsverbundes Rhein- Sieg (VRS) und gilt ganztägig während des gesamten Schuljahres (einschließlich der Ferien sowie Sonn- und Feiertagen). Bei den übrigen Bildungsgängen an Berufskollegs ist der Erwerb eines Schülertickets nicht möglich.

Für welchen Zeitraum ist das Schülerticket gültig?
Das ausgegebene Schülerticket gilt bis zum voraussichtlichen Ende des Schulbesuchs der jeweiligen Jahrgangsstufe (Primarstufe, Sekundarstufe I bzw. Sekundarstufe II). 

Was kostet das Schülerticket?

Ermäßigter Tarif

Beantragt wird eine Ermäßigung, indem auf dem Schülerticketantrag das Kästchen "Antrag auf Prüfung einer Fahrpreisermäßigung" angekreuzt wird.

Der Ticketpreis eines fahrpreisermäßigten Schülertickets beträgt

  • für Schulen der Sekundarstufe I und II 14,00 Euro monatlich
  • für Schulen der Primärstufe 11,20 Euro monatlich.

Eine Fahrpreisermäßigung ist möglich für Schüler*innen, welche die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen für eine Übernahme von Schülerfahrkosten nach der Verordnung zur Ausführung des § 97, Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO - vom 16. April 2005 in der derzeit gültigen Fassung) erfüllen.

Dies sind im Einzelnen:

  • Wohnort in Nordrhein-Westfalen
  • ausreichende Länge des Schulweges (kürzester, zumutbarer Fußweg zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule)
    Die Entfernungsgrenze beträgt in der Primarstufe mehr als 2 Kilometer, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 Kilometer und in der Sekundarstufe II mehr als 5 Kilometer.
  • Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, bei Grund- und Hauptschulen auch der gewählten Schulart (Gemeinschaftsschulen, katholische oder evangelische Bekenntnisschulen), bei Berufskollegs die Schule mit dem entsprechenden Bildungsgang sowie bei Gymnasien die Schule mit dem gewählten bilingualen Bildungsgang, deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen (z.B. fehlende Aufnahmekapazität).
  • nicht nur vorübergehende Notwendigkeit der Benutzung eines Verkehrsmittels aus gesundheitlichen Gründen. Es ist ein Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses erforderlich.
    Bewilligungszeitraum der Ermäßigung ist in der Regel das Schuljahr. Am Ende eines jeden Schuljahres wird erneut geprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin rechtmäßig sind.

Normaltarif

Der Preis des Schülertickets beträgt für alle Schüler*innen im Schuljahr 2024/2025 monatlich 27,90 Euro. Bei Schüler*innen, die in Bonn wohnen, wird der Preis auf monatlich 19 Euro reduziert.

Mit dem Link unter "Formulare und Links" haben Sie die Möglichkeit, die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der gewünschten weiterführenden Schule berechnen zu lassen.

Hinweis

Sozialleistungen nach dem SGB II sowie der Besitz eines Bonn-Ausweises sind generell nicht berücksichtigungsfähig.